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Waghalsige Flucht vor der Polizei in Bruckmühl

Polizeikelle wird aus Polizeiauto gehalten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Mai 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Bad Aibling/ Landkreis Rosenheim – Reichlich Straftaten sammelte ein 41-Jähriger aus Bruckmühl, als er in den Morgenstunden am Freitag (30. Mai) in Bad Aibling ( Landkreis Rosenheim) erheblich betrunken mit seinem Kleinkraftrad ohne jegliches Kennzeichen vor der Polizei flüchtete.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Beamte der Polizeiinspektion Bad Aibling fiel in der Nacht auf Freitag (30. Mai) gegen 00:25 Uhr ein Rollerfahrer ohne Helm und Kennzeichen im Bereich des B&O Geländes in Bad Aibling, Ortsteil Mietraching, auf. Der Fahrer sollte folgend einer Kontrolle unterzogen werden. Nach Aktivierung der Anhaltesignale entschied sich der Fahrer jedoch zu einer waghalsigen Flucht. Hierbei bremste und wendete der Rollerfahrer mehrmals rücksichtslos.

Die Beamten setzten sich mit ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den Flüchtenden und versuchten, nachdem die technischen Anhaltesignale und das eingeschaltete Martinshorn keine Wirkung zeigten, mittels Außenlautsprecher auf den Fahrer kommunikativ einzuwirken. Der Mann zeigte sich aber unbeeindruckt und versuchte sein Glück weiter in der Flucht. Im Bereich einer Kurve eines Feldweges, in der Nähe der ehemaligen US-Kaserne, kam der Fahrer nach links in die dortige Wiese ab. Das Streifenfahrzeug konnte sich taktisch neben den Fahrer positionieren und diesen beim erneuten Anfahrtsversuch sichern. Nach Ansprache konnte bereits erheblicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab vor Ort weit über 1,1 Promille. Trotz der starken Alkoholisierung konnte sich der Mann widererwarten noch klar artikulieren. Er gab an, dass er gar keinen Führerschein besitzen würde und im laufe des Abends 7 – 8 Bier getrunken hätte.

Den Mann erwartet ein Strafverfahren u.a. aufgrund Trunkenheit im Straßenverkehr – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Verbotenen Kraftfahrzeugrennen – V.g. gem. Pflichtversicherungsgesetzt . Am Ende konnte der Bruckmühler als einzig positiv Sache verbuchen, dass er bei dem Vorfall keine unbeteiligten Personen oder sich selbst verletzte.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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