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Wahlbenachrichtigungen kommen

Unterlagen Landtagswahl im Briefkasten.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. September 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim –  In der Stadt Rosenheim werden derzeit die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober versandt. Außerdem kann ab sofort die Briefwahl beantragt werden.

Besonders einfach geht dies mit dem Online-Wahlschein-Antrag auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de. Mit Smartphones kann die Anwendung über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung direkt erreicht werden. Hierfür werden die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Stimmbezirks benötigt, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden sind.
Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch „klassisch“ per handausgefülltem Antrag beantragt werden und entweder zugesandt oder persönlich im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, abgeholt werden. Es besteht dort auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.

Zusätzlich hat der Wahlkreisleiter für die Landtags- und Bezirkswahl die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für Oberbayern veröffentlicht. Im Wahlamt der Stadt Rosenheim liegen die Wahlkreisvorschläge, die im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 am 1. September  veröffentlicht sind, aus und können von Montag bis  Donnerstag von 7:30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr eingesehen werden. Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen) unter „Landtagswahlen/ Landtagswahl am 8. Oktober veröffentlicht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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