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Walbekanntmachung der Stadt Rosenheim zur Europawahl und zum Bürgerentscheid „Biotonne“

Wahlkampf.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Juni 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim gibt bekannt, dass bei der am  9. Juni stattfindenden Europawahl für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim und dem zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheid „Biotonne“ für alle Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit besteht, am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr zu wählen.

Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insgesamt gibt es 30 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlvorstände. Der Wahlbenachrichtigung bzw. der Abstimmungsbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung bzw. Abstimmungsbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt.
Der jeweilige Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich, soweit dies das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt.

Sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid kann ein Wahlschein bzw. ein Abstimmungsschein beantragt werden. Wahlberechtigte mit einem Wahlschein/ Abstimmungsschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Rosenheim oder per Briefwahl wählen bzw. über den Bürgerentscheid abstimmen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragen (spätestens bis zum Freitag, 07. Juni, 18 Uhr für die Europawahl; spätestens zum Freitag, 07. Juni, 15 Uhr für den Bürgerentscheid). Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag im Wahlamt der Stadt Rosenheim um 18 Uhr abgegeben sein.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar.
Die Stadt Rosenheim ist in 30 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zudem ermitteln 15 Briefwahlvorstände das Briefwahlergebnis.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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