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Warnung vor Erwerb gestohlener Gegenstände

Frau sitzt auf Wartebank. aus ihrer Tasche wird etwas entwendet. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. August 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Die Münchner Bundespolizei warnt davor Smartphones, Kleincomputer oder ähnliche Elektrogeräte ohne Eigentumsnachweis von fremden Personen zu erwerben.

Ein 16-jähriger Deutscher meldete der Bundespolizei, dass ihm sein Kleincomputer in einem Schnellrestaurant im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München entwendet wurde. Er war mit Freunden im Schnellrestaurant als ein ihm unbekannter, neben ihn sitzender Gast die Jacke neben sich und über das iPad legte. Wenig später stand er auf und ging. Als ihm das Fehlen des iPad auffiel, hatte auch der Nachbar das Restaurant mittlerweile verlassen.

Der junge Mann aus Waldkraiburg konnte das gestohlene iPad dank Ortungsfunktion über sein Smartphone lokalisieren. Mit Bundespolizisten begab er sich zu einem Einkaufszentrum in Neuperlach, aus dem das Ortungssignal sendete. In einem Schnellrestaurant erkannte er den Mann, der im Burgerlokal im Hauptbahnhof schon neben ihm saß. Bei der Kontrolle und Durchsuchung des Rucksackes des 63-jährigen Deutschen wurde das iPad des 16-Jährigen aufgefunden. Dieser konnte das aufgefundene iPad, das er 2021 von seiner Großmutter geschenkt bekam, entsperren und weitere Hinweise liefern, dass es sich um seinen Kleincomputer handelt.
Nachdem im Rucksack des 63-Jährigen aus Berg am Laim vier ihm nicht zuzuordnende Smartphones aufgefunden wurden, ordnete die Staatsanwaltschaft München I eine Wohnungsdurchsuchung an. Hier konnte jedoch kein weiteres Diebesgut aufgefunden werden. Die Bundespolizei versucht nun die Besitzer der vier Handys zu ermitteln. Der 63-jährige, einschlägig Polizeibekannte, verblieb auf freien Fuß. Gegen ihn ermittelt die Münchner Bundespolizei wegen gewerbsmäßigem Diebstahl. Die Schadenssumme der fünf entwendeten Elektrogeräte wird auf ca. 1.125 EUR geschätzt.

Smartphone in S-Bahn vergessen – und weg war es

Weniger Glück hatte eine 24-jährige Deutsche. Sie befand sich kurz vor 18 Uhr in einer fahrenden S-Bahn. Als sie am Karlsplatz in die S2 umstieg, vergaß sie in der S-Bahn ein erst kurz zuvor erworbenes neuwertiges Smartphone.
Trotz schneller Info an DB-Mitarbeiter konnte es bei einer Absuche in der S-Bahn nicht mehr aufgefunden werden. Auch beim Fundbüro war bis abends noch kein iPhone 14 Pro abgegeben worden.
Die Bundespolizei wertet nun die Videoaufzeichnung der S-Bahn aus und hofft so der Person, die es mutmaßlich unterschlagen hat, auf die Spur zu kommen. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 1.300 EUR.

Die Bundespolizei warnt davor Smartphones, Kleincomputer oder ähnliche Elektrogeräte ohne Eigentumsnachweis von fremden Personen zu erwerben. Wer gestohlene oder unterschlage Gegenstände erwirbt, muss diese bei Aufklärung der Straftat – ohne Kostenerstattung – an den Eigentümer zurückgeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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