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Warum der Kaffee das Hauptzollamt Rosenheim beschäftigt

Kaffee fließt von Kaffeemaschine in Kaffeetasse

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Oktober 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Knapp sechs Millionen Euro Kaffeesteuer bezahlten die derzeit 67 Kaffeeröstereien im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim im Jahr 2023. Dabei ist der Rohkaffee an sich nicht kaffeesteuerpflichtig.

„Erst durch den Röstvorgang wird Kaffee zum Steuergegenstand und es werden pro Kilogramm Kaffee 2,19 Euro Kaffeesteuer fällig“, erklärt das Hauptzollamt Rosenheim. Wird Kaffee aus dem Ausland importiert, müssen Gewerbetreibende eine entsprechende Erlaubnis zum Bezug von Kaffee beantragen. So erhob das Hauptzollamt Rosenheim für die im Jahr 2023 angemeldeten Importe aus dem Ausland knapp 720.000 Euro Kaffeesteuer.

Geschichte der Besteuerung von Kaffee

Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 169 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass im preußischen Königreich die private Einfuhr von Kaffee verboten und ein Kaffeemonopol errichtet wurde.
Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu.

Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Biersteuer, die Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer, Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2023 nahm der Zoll rund 62,4 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies entspricht etwa 40% aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 158 Milliarden Euro. Das Aufkommen der Verbrauchsteuern fließt fast ausschließlich dem Bund zu,
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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