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Was tun bei Sturmschäden?

Superzelle am Himmel.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. August 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis / Bayern – Die Sommerzeit ist auch Gewitterzeit und diese können schnell mal sehr extrem ausfallen, wie auch die Region Rosenheim in der vergangenen Woche wieder gespürt hat. Was tun, wenn Schäden entstehen? Innpuls.me hat nachgefragt bei der Rosenheimer Versicherungsexpertin Marion Protzek. 

 

Allianz-Generalvertreterin Marion Protzek am Schreibtisch. Foto: Copyright Versicherungsagentur Protzek

Versicherungsexpertin Marion Protzek gibt Tipps. 

Frage: Hagel, Sturm, Starkregen – der Schaden ist da. Was ist jetzt wichtig, um den Schaden richtig zu dokumentieren und zu melden?
Antwort: Fotos sind hier sehr hilfreich. Sachen die entsorgt werden, da eine Reparatur unmöglich oder teurer als die Neuanschaffung ist, fotografieren. Auch die Arbeitszeit notieren. Rechnungen aufheben. Den Schaden schnell, innerhalb von 24 Stunden ,beim Versicherer melden. Leider sind gerade Internetversicherungen dann manchmal wochenlang kaum erreichbar.
Wichtig ist die Schadenminderungspflicht. Hier gilt der Grundsatz: Ich muss den Schaden so gering wie möglich halten. Nach einem Sturm unverzüglich prüfen ob das Dach beschädigt wurde und gegebenenfalls ohne schuldhafte Verzögerung eine Noteindeckung oder Reparatur vornehmen.

Frage: Darf ich mit dem Aufräumen beginnen, bevor ein Gutachter da war?
Antwort: Die wenigsten Schäden werden von einem Gutachter besichtigt. Das weitere Vorgehen bei der Schadenmeldung absprechen. Bei Hagelschäden am Auto ist ein Gutachten des Versicherers vor der Reparatur abzuwarten.

Frage: Mit welchen Versicherungen kann ich mich vor Unwetter-Schäden absichern?
Antwort: In der Gebäude- und Hausratversicherung können Sturm- und Hagelschäden mitversichert werden. Leider gibt es immer noch Versicherungen die Sturm ab einer Windstärke von 8 absichern. Hier empfehlen wir eine Versicherung zu wählen, die bereits ab Windstärke 7 versichert. Ein Extremwetterschutz sollte bei beiden Versicherungen zusätzlich eingeschlossen werden. Auch hier gibt es große Unterschiede beim Selbstbehalt und in den Versicherungsbedingungen. Vergleichsportale helfen hier nur wenig. Die Portale vergleichen nur Stichworte, nicht die Bedingungen. Starkregen ist bei Extremwetterschutz oft mitversichert. Wenn in den Bedingungen dann aber steht, dass mehr als die Hälfte des Grundstückes mit 10 Zentimeter überflutet sein muss, werden die Schäden oftmals abgelehnt. Die billigen Versicherungen sind hier oftmals nicht preiswert.

Frage: Werden in diesem Jahr mehr Schäden als sonst gemeldet?
Antwort: In diesem Jahr sind hier in der Region mehr Schäden als sonst gemeldet und auch schon bezahlt worden. Das betrifft insbesondere die Gebäude- und Hausratversicherung sowie die Kraftfahrzeugversicherung bei Hagelschäden.

Frage: Durch den Klimawandel nehmen die Unwetter zu. Können die Versicherungen überhaupt noch für jeden Schaden aufkommen?
Antwort: Hier sollte der Kunde zukünftig mehr auf die Finanzstärke des Versicherers achten. Habe ich meine Verträge bei einem Regionalversicherer, können Schäden in der Region zu starken Preisanhebungen führen. Kritisch kann es auch werden, wenn ich mich bei einem kleinen Unternehmen super günstig versichere. Wo soll denn dann das Geld für eine ordentliche Regulierung her kommen?
(Quelle: Interview: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re / Foto: Versicherungsagentur Protzek)

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