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Wechsel im Naturschutzbeirat

von links: Rosenheims Landrat Otto Lederer, Dr. Tobias Hafner und Paul Geisenhofer

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Dezember 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Dr. Tobias Hafner ist als neues Mitglied im Naturschutzbeirat des Landkreis Rosenheim berufen worden. Er folgt auf Paul Geisenhofer, der seit 2004 Mitglied im Naturschutzbeirat war. Bei einer Sitzung des Naturschutzbeirates hat Rosenheim Landrat Otto Lederer Paul Geisenhofer entlassen und Dr. Tobias Hafner seine Berufungsurkunde ausgehändigt.

Im Landkreis Rosenheim gibt es den Naturschutzbeirat Rosenheim bereits seit 48 Jahren. Paul Geisenhofer (unser Beitragsbild rechts) verlässt das Gremium nun auf eigenen Wunsch. Landrat Otto Lederer bedankte sich bei ihm für 18 Jahre zuverlässige Arbeit im Naturschutzbeirat: „Sie waren dank Ihres großen Fachwissens, Ihrer konstruktiven Beiträge und besonders durch ihre ruhige und besonnene Art stets eine große Bereicherung.“
Seine Nachfolge tritt Dr. Tobias Hafner (unser Beitragsbild mitte) an. Bereits seit 1. Juli 2021 ist er auch sein Nachfolger als Leiter des Wasserwirtschaftsamtes. Zuvor war er in der Abteilung Wasserwirtschaft im Bayerischen Umweltministerium tätig. Er ist Doktor der Ingenieurwissenschaften und auf Wasserbau und Wasserwirtschaft spezialisiert. Landrat Otto Lederer dankte ihm für seine Bereitschaft: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, auf Ihre Eindrücke und Ihre fachliche Expertise.“
Neben Dr. Tobias Hafner sind Felix Wölfl, Dr. Herbert Reuther, Johann Mayer und Robert Haidacher Teil des Naturschutzbeirats. Ihre Stellvertreter sind Ronald Zillmer, Uwe Holst, Christiane Mayr, Sebastian Pertl und Alfred Ringler. Sie alle sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Botanik, Ökologie, Forst, Fischerei, Landwirtschaft, Biologie und Wirtschaft.
Der Naturschutzbeirat hat die gesetzlich festgelegte Aufgabe, die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Bei grundsätzlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes soll der Naturschutzbeirat gehört werden. Vor Erlass von Rechtsverordnungen hat er beispielsweise ein Mitwirkungsrecht.

Aktualisierung und Ausweisung
neuer Landschaftsschutzgebiete

In den zurückliegenden Jahren hat sich der Naturschutzbeirat beispielsweise mit der Aktualisierung und Ausweisung mehrere Landschaftsschutzgebiete befasst. Auch bei der Gründung des Landschaftspflegeverbandes des Landkreises Rosenheim wurde der Naturschutzbeirat gehört.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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