Rosenheim / Bayern – Morgen ist der 3. Advent, Weihnachten naht und damit steigt die Weihnachtsstimmung. Manche Autofahrer möchten diese auch am eigenen Fahrzeug zeigen. Das ist nicht grundsĂ€tzlich verboten â es gibt aber klare Regeln. Der ADAC erklĂ€rt, worauf zu achten ist.
GrundsĂ€tzlich gilt: Weihnachtsdekoration am Auto darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefĂ€hrden und die Sicht des Fahrers nicht einschrĂ€nken. AuĂerdem mĂŒssen Beleuchtungseinrichtungen frei bleiben, ebenso das Kennzeichen. Nach Angaben des ADAC ist zum Beispiel eine gut befestigte rote Nase auf dem Markenlogo zulĂ€ssig. Vor allem vor Autobahnfahrten sollte AuĂendekoration jedoch entfernt werden, da sie sich bei höheren Geschwindigkeiten lösen kann.
Auch im Fahrzeuginnenraum ist Dekoration erlaubt â allerdings nur, wenn sie sicher befestigt ist. Christbaumkugeln am RĂŒckspiegel oder PlĂŒschtiere auf der Hutablage sind möglich, dĂŒrfen sich wĂ€hrend der Fahrt aber nicht lösen. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 35 Euro. Wird durch die Dekoration die Sicht des Fahrers beeintrĂ€chtigt, können 10 Euro fĂ€llig werden.
Nicht erlaubt sind dagegen Lichterketten, LED-Dekoration oder blinkende Figuren am oder im Fahrzeug. Diese könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken. Nach Paragraf 49a der StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zulĂ€ssig. Hier droht ein BuĂgeld von bis zu 20 Euro, im Extremfall kann sogar die Betriebserlaubnis erlöschen. Kommt es zu einem Unfall, kann zudem eine Mitschuld entstehen.
Weitere Infos gibt es unter adac.de.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild:Â


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