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Wertstoffhofvereinbarung überarbeitet

Verschieden farbige Mülltonnen nach der Reihe auf der linken Seite des Bildes

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. Dezember 2022

Lesezeit: 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim –  Der Landkreis Rosenheim entschädigt die Gemeinden für den Betrieb von Wertstoffhöfen im Landkreis. Jetzt wurde die „Wertstoffhofvereinbarung“ überarbeitet und eine Erhöhung der Entschädigung für Betriebs- und Personalkosten beschlossen, um so längere bzw. angepasste Öffnungszeiten zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur und Klimaschutz sowie Mobilität des Landkreises Rosenheim hat die Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung beauftragt, den Gemeinden eine überarbeitete Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen anzubieten sowie die Verwaltungskostenpauschale für den Gebühreneinzug durch die Gemeinden zu erhöhen.

Alte Vereinbarung war
rund 30 Jahre alt

Der Landkreis Rosenheim entschädigt die Gemeinden für den Betrieb von Wertstoffhöfen im Landkreis. In der „Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen“ zwischen dem Landkreis und den Gemeinden sind die Regelungen und die Höhe der Entschädigung vorgegeben. Diese Vereinbarung ist rund 30 Jahre alt und wurde nun überarbeitet.
Ziel dieser neuen Wertstoffhofvereinbarung, soll laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim,  eine Erhöhung der Entschädigung für Betriebs- und Personalkosten sein, um längere bzw. angepasste Öffnungszeiten zu gewährleisten. So soll die Entschädigung künftig an längere Mindestöffnungszeiten und eine Regelbesetzung gekoppelt sein. Ferner soll für jede ganzjährig eingerichtete Wertstoffinsel ebenfalls ein gesonderter Betrag erstattet werden, um einen Anreiz für solche Flächen zu schaffen. Es steht den Gemeinden frei, die Öffnungszeiten zu erweitern und im Gegenzug eine höhere Entschädigung zu erhalten.

Anpassung der
Verwaltungskostenpauschale

Neben der Wertstoffhofentschädigung wurde im Ausschuss auch die Entschädigung für die Verwaltungskosten für die Gemeinden thematisiert. Beispielsweise für den Erlass von Gebührenbescheiden oder die Ausgabe von Mülltonnen erhalten die Gemeinden im Landkreis eine jährliche pauschale Entschädigung. Diese wurde auf Angemessenheit überprüft und wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 um 12,3 Prozent erhöht.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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