München – Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen wurden dabei zwischen dem 16. September und dem 30. September 2024 (einschließlich) in Bayern getroffen:
Die Binnengrenzkontrollen wurden von der Regierung wiedereingeführt zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Migration.
Laut aktueller Pressemitteilung der Bundespolizei wurden 577 unerlaubte Einreisen angezeigt, davon wurden bei 332 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (257 Zurückweisungen plus 75 aufenthaltsbeendende Maßnahmen),
19 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, sowie 26 Schleuser festgenommen.
Die Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)
0 Kommentare