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Wiesn-Blaulicht: Tag 10

Das Wiesn-Blaulicht. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. September 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Auch der traditionellen „Maurermontag“ (8.9.2025) auf dem Rosenheimer Herbstfest verlief größtenteils fröhlich und friedlich. Ein paar Ausnahmen gab es aber doch. So kam es zu den Wiesn-Verboten 66,67 und 68.

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 

„I mog jetza ned geh“ – Irgendwann ist auch der schönste Herbstfesttag mal zu Ende. Ob es für einen 46-jährigen Rosenheimer der schönste Tag am Festgelände war, oder nicht, spielte nicht die große Rolle. Mit seinen knapp 2,50 Promille wollte er nach Betriebsende einfach nicht gehen, sondern pöbelte den Sicherheitsdienst an. Belegt mit der Ziffer „Wiesnverbot Nummer 66“, wurde er mit freundlicher Unterstützung der Wiesnwache vom Festgelände rausbegleitet.

Einmal meckern gelbe Karte – beim zweiten Mal rote Karte – Ein 20-jähriger aus einer Anrainergemeinde vom Chiemsee meinte, die Beamten der Wiesnwache anzuschreien, anzupöbeln und keine netten Worte zuzuwerfen. Auf die Bitte, doch einfach nach Haus zu gehen, ging er nicht ein. Mit seinen rund zwei Promille stolperte er zwar einige Meter Richtung Ausgang, kam aber dann postwendend wieder zurück. Ob er seinen „Rausch“ zur Schau stellen wollte, oder einfach „bleed daher-red`n“ wollte, war für die Beamten nicht mehr von Belang. Ihm wurde ein Wiesnverbot ausgesprochen. Für die Spielsaison Herbstfest 2025 ist jetzt Ende angesagt.

Kontrolle über Verdauungstrakt verloren – Einen unschönen Auftritt direkt vor dem Glückshafen, legte ein 49-jähriger Münchner hin. Er verlor aufgrund des überhöhten Befüllens seines Körpers mit Gerstengetränken, die Kontrolle über seinen Magen. Er entleerte direkt vor dem Glückshafen seinen Mageninhalt und traf dabei einige Festbesucher. So schnell sein Mageninhalt nach Ausgang drängte, so schnell war ihm ein Wiesnverbot ausgesprochen.

Auf am Boden Liegenden eingetreten – Vorausgegangen war ein verbales Streitgehabe zwischen zwei jugendlichen Personengruppen. Man ging dann plötzlich aufeinander los und schlug sich mit den Fäusten. Als ein 15-jähriger Rosenheimer, durch die Hiebe zu Boden ging, schlug ihm ein 16-Jähriger aus dem Raum Starnberg, noch mit den Fäusten in den Bauch und Gesichtsbereich. Die Wiesnwache trennte die Gruppen und sprach gegen den 16-Jährigen ein Wiesnverbot ein. Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist obligatorisch. Eine sofortige medizinische Versorgung der Beteiligten war nicht notwendig.

Betrunkene Autofahrer aus Verkehr gezogen – Kurz nach Betriebsende, führten Beamten der Rosenheimer Polizei, in der Kufsteiner Straße eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden zwei alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Atemalkoholtest bei beiden, zeigte einen Wert von über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie einem 1-monatigem Fahrverbot ist die Folge.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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