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Wiesn-Blaulicht: Tag 6

Das Wiesn-Blaulicht. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. September 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Schönes Spätsommerwetter, gute Stimmung und viele Besucher – so lässt sich der sechste Tag auf dem Rosenheimer Herbstfest kurz zusammenfassen. Die Polizei beschäftigte unter anderem ein falscher 20er und ein „Aufreißer“ im wahrsten Sinne des Wortes.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

JugendschutzVielzahl von Kontrollen – Der Jugendschutz ist ein wichtiger Punkt und einer der Schwerpunkte der Rosenheimer Polizei. Vor allem wird das Umfeld in den Fokus bei Kontrollmaßnahmen genommen. Bei mehreren Jugendlichen konnten Zigaretten und E-Zigaretten aufgefunden werden. Auch Alkohol spielt eine Rolle, darunter häufig Hochprozentiger. „Vorglühen“ ist der Grund für die Mitnahme von Schnaps. Die Rosenheimer Polizei nimmt die Sachen und Gegenstände ab und verständigt die Erziehungsberechtigten.

Eigentlich Strom – aber trotzdem getankt – Ein E-Scooter braucht für seine Energiezufuhr ja Strom und keinen Kraftstoff. Kurz nach Mitternacht fuhr direkt an den Einsatzkräften der Rosenheimer Polizei, ein 54-Jähriger E-Scooter-Fahrer aus Hof vorbei. Er hatte zwar keinen Kraftstoff getankt, aber dafür etwas zu viel Gerstensaft. Ein Atemalkoholtest ergab über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren ist die Folge für den Mann aus Hof.

Aufreißer – Auf einen echten Aufreißer, trafen die Einsatzkräfte kurz vor Betriebsende an einem der Ausgänge an. Der 24-jährige Mann aus München, ging an einem aufgehängten Plakat einer Brauerei vorbei. Vor Imponiergabe, vielleicht auch wegen alkoholbedingtem Emotionsüberschusses, ging der Münchener zum Plakat. Abgerissen, aufgrissen und zerrissen, war das Endprodukt seiner Annäherung an das Plakat. Ein erwähnenswerter Sachschaden entstand dabei nicht und dem Münchener wurde von den Beamten ein freundliches „Servus“ zugerufen.

Doppelt hält besser – Es mag sicher oft so sein, dass doppelt besser hält. Aber nach dem Ausspruch eines Wiesnverbots vor ein paar Tagen erneut auf dem Festgelände angetroffen und gestern dann zum zweiten Mal geht in eine Richtung der Dreistigkeit. Der 16-Jährige meinte bei seinem zweiten Verbotsbesuch, dass er ja auf das Herbstfest müsse. Er muss unbedingt das Fest mit seiner Erscheinung beglücken, da er ja Fahrchips hat. Was soll er denn sonst damit machen, so seine an sich selbst gestellte Frage. Die Wiesnwache hatte eine schnelle Lösung. Fahrgeschäfte für den 16-Jährige durch Verbringen vom Festgelände geschlossen.

Nicht falscher 50er – aber falscher 20er – Der Ausspruch zum „falschen 50er“ hat seinen Ursprung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Zwar handelte es sich beim gestrigen Fall nicht um eine gefälschte 50er Münze kurz nach der Kaiserzeit, angelehnt an das Zitat, wohl aber um einen gefälschten 20-Euro-Schein. Von der Betreiberin eines Fahrgeschäfts wurde dieser Schein gegen 22.00 Uhr erkannt. Ein bisher unbekannter Täter wollte mit dem falschen 20er Fahrchips kaufen. Als sie die gefälschte Banknote erkannte, den Mann ansprach, konnte dieser unerkannt in der Besuchermenge verschwinden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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