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Wiesn-Blaulicht: Tag 8

Das Wiesn-Blaulicht. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. September 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Ein Fliegender Hut löste bei einem Fahrgeschäft einen Notstopp aus – das war nicht der einzige Vorfall, der die Wiesnwache an Tag 8 auf dem Rosenheimer Herbstfest beschäftigte. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Fliegender Hut löst Notstopp an Fahrgeschäft aus – Während der Fahrt in einem Karussell, verlor ein Fahrgast seinen Hut. Die Kopfbedeckung segelte dabei zu Boden und landete sanft auf dem Kiesboden der Loretowiese. Ein Gast aus einem daneben aufgebauten Schaumweinlokals sah den landeten Hut, stieg über den Zaun und befand sich nun im Gefahrenbereich des Fahrgeschäfts. Er hob den Hut vom Boden auf und die Fahrdienstleitung löste den Notstopp aus. Mit dem Hut bewaffnet, lief der Unbekannte aus dem Gefahrenbereich wieder heraus und konnte unerkannt im Getümmel – und das auch noch samt Hut -entkommen.

„Never Say Goodbye“ – diese Songzeile der amerikanischen Rockband Bon Jovi nahmen zwei Wiesnbesucher sich zu Herzen – Doch weder sangen die beiden so schön, noch wollte sie jemand wieder auf dem Gelände sehen. Ein 37-jähriger Mann aus Südtirol sowie ein 27-jähriger Österreicher zeigten in eine bezelteten Biertempel ein ungebührliches Verhalten. Der Mann aus unserem Nachbarland belästigte die Bedienung, der Italiener versprühte zu viel Amore, was bei seinem weiblichem Gegenüber mal gleich gar nicht so gut ankam. Ein Zeltverweis wurde ihnen vom Sicherheitsdienst ausgesprochen. Doch nicht daran zu denken, so die durch Alkohol beeinflusste These. Mit ihren jeweils zwei Promille kamen sie wieder. Nun kam wer anders. Jetzt kam die Wiesnwache und sprach beiden nicht unbedingt einen Liebesbeweis aus. Sie erhielten eine Abfuhr in Form eines Wiesnverbots.

Unfallbeteiligter landet in Zelle – Beim Verlassen des Festgeländes kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem vorbeifahrendem Radlfahrer. Der Fußgänger flüchtete und ließ den Leichtverletzten zurück. Doch nach nur ein paar Metern, konnte der Fußflüchtige angetroffen werden. Er sah sein Verhalten so gleich mal gar nicht ein, schrie herum, pöbelte, plärrte und steigerte sich in eine aggressionsgeladene Diskussionswut. Mit seinen knapp ein Promille wurde er in eine Ausnüchterungszelle verbracht.

Abschleppen – aus zwei mach eins – jetzt sind wir zusammen – Dass die Wiesn auch die ein oder andere Gelegenheit ist, nicht mehr alleine nach Hause zu gehen, hat man ja schon mal gehört. Gestern passierte dies zumindest bei zehn Besuchern. Nachdem ihr Auto verbotswidrig parkte, erfolgte die Abschleppung. Vereint war Falschparker + Abschleppwagen. Gemeinsam gingen sie zwar nicht, aber sie fuhren vom Veranstaltungsbereich. Geklärt ist auch die Frage, wer beim Date dann zahlt. Die Kosten für die Abschleppung muss der Abgeschleppte tragen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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