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Wohin mit leeren Kosmetikartikeln?

Verschiedene Kosmetikverpackungen auf einem Haufen. Foto: Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Juli 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim  – Im Badezimmer fallen verschiedenste Abfälle an. Viele davon landen jedoch im falschen Entsorgungsbehältnis. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Rosenheim gibt Hinweise, wie ein Großteil dieser Hygieneartikel richtig getrennt und entsorgt verwertet werden kann.

So können beispielsweise Verpackungen wie Shampoo- oder Bodylotionflaschen, Zahnpastatuben, Behälter von Wimperntuschen, Lippenstiften und anderen Kosmetika über die Container für Verkaufsverpackungen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim entsorgt werden. Einzelne Verpackungsbestandteile wie Deckel oder die Bürstchen von leeren Wimperntuschen sind vorab von der restlichen Verpackung zu trennen, dürfen jedoch in die gleichen Container.

Volle Spraydosen nicht in den Container

Deo, Haarspray oder Rasierschaum, also Spraydosen aus Metall, können ebenfalls über die Container für Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Wichtig ist allerdings, dass sie vollständig entleert sind. Volle Spraydosen sind beim Personal der gemeindlichen Wertstoffhöfe oder beim Umweltmobil abzugeben.
Restentleerte Parfümflakons, Cremetiegel oder Deoroller aus Glas gehören zum Altglas und kommen sortiert nach den Farben Weiß, Grün oder Braun in die Altglas-Container an den Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln. Glasverpackungen aus anderen Farben wie etwa Blau oder Rot, sind zum Grün-Glas zu geben, da dieses beim Recycling die meisten Fehlfarben verträgt.

Umverpackungen, die aus Papier oder Karton bestehen, gehören in die Altpapiersammlung. Altpapier kann über die Wertstoffhöfe, die Wertstoffinseln oder die eigene Altpapiertonne entsorgt werden. Befindet sich an der Kartonverpackung ein Sichtfenster aus Kunststoff oder ähnliches, sind diese Bestandteile vorab voneinander zu trennen und der Kunststoffbestandteil über die Container für Verkaufsverpackungen zu entsorgen.

Gebrauchte Hygieneartikel wie Wattepads, Kosmetik- und Papiertaschentücher, Binden etc. aber auch Einwegrasierer, Rasierklingen oder Zahnbürsten gehören dagegen in den Restmüll, da es sich hierbei um keine Verkaufsverpackungen handelt.

Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung gibt es online unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de. Bei Fragen: telefonisch an 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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