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Wolf darf vorerst nicht getötet werden

Wolf

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

21. Januar 2022

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Chiemgau / Bayern – Den Eilanträgen von Bund Naturschutz und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde am heutigen Freitag vor dem Verwaltungsgericht München stattgegeben. Das bedeutet: der Wolf, der in den vergangenen Monaten in der Region Rosenheim unterwegs war (wir berichteten) und dabei auch Nutztiere getötet und verletzt hat, darf vorerst nicht geschossen werden.

Der bayerische Naturschutzverband LBV begrüßt die Annahme der Eilanträge. „Wir hielten die Nachvollziehbarkeit der Begründung der Expertenkommission von Anfang an für höchst zweifelhaft“, so LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer. Der LBV habe nun die Möglichkeit, die Entscheidungsfindung detailliert auf den Bayerischen Aktionsplan Wolf zu überprüfen: „Da bisher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für den Menschen vom betroffenen Wolf im südlichen Oberbayern ausging, lässt der Bayerische Aktionsplan Wolf die Genehmigung ohnehin nicht zu.“
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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