Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Zahl der Pflegebedürftigen steigt

Frau mit Rollator von hinten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. April 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Rosenheim wird aufgrund des demografischen Wandels bis 2031 auf über 13.600 Personen steigen. Das ist ein Plus von rund 38 Prozent. Das geht aus einer Untersuchung des Institutes für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, kurz SAGS hervor, die jetzt im Kreisausschuss und Kreistag Rosenheim vorgestellt wurde.

Das Institut untersuchte in der Pflegebedarfsprognose zwei Szenarien, die Status-Quo-Variante aufgrund der sich entwickelnden Bevölkerungszahlen und die Varianten „ambulant vor stationär“, bei der stärker versucht wird, es älteren Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben.
Wie Christian Rindsfüßer, Statistiker beim Institut SAGS bei seiner Präsentation sagte, werde bei der „Status-Quo“-Variante mit einem Anstieg der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen von 5.985 im Jahr 2021 auf 7.995 im Jahr 2031 gerechnet. Die Zahl der Personen in den stationären Einrichtungen steigt innerhalb von zehn Jahren von 3.426 auf 5.030 Menschen.
Bei der Prognose-Variante „ambulant vor stationär“ wird damit gerechnet, dass die Zahl der Personen, die in einem Alten- und Pflegeheim leben, nur von 3.426 auf 3.934 Personen steigt. Das sind rund 1.096 Senioren weniger als in der Status-Quo-Variante. Dafür steigt die Zahl der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen von 5.985 auf 9.091 Personen im Jahr 2031.

Bei stationären Pflegeeinrichtungen sei
der Landkreis Rosenheim gut aufgestellt

Wie Rindsfüßer sagte, sei der Landkreis Rosenheim bei den stationären Pflegeeinrichtungen im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt derzeit überdurchschnittlich gut aufgestellt. Aktuell verfügt der Landkreis über 50 stationäre Einrichtungen mit 3.608 Pflegeplätzen. Ein wichtiger Schlüssel für die Zukunft sei aber der Ausbau der Plätze in der Kurzzeit- und in der Tagespflege. Wenn man es ermöglichen will, dass pflegebedürftige Menschen länger zu Hause leben können, müsse man den pflegenden Angehörigen eine entsprechende Unterstützung und Entlastung anbieten, sagte Rindsfüßer. Gehe man von der Variante „ambulant vor stationär“ aus, so müssten in zehn Jahren 405 Personen in der Tagespflege versorgt werden. Das wären 182 Pflegebedürftige mehr. In der Kurzzeitpflege würden 185 zusätzliche feste Plätze gebraucht, um der erwarteten Nachfrage gerecht werden zu können.

Personalmangel in
den Pflegeberufen

Ein Problem beim Erreichen dieser Ziele sei der Personalmangel in den Pflegeberufen. Bei der Personalgewinnung sieht der Experte des Institutes SAGS einen wichtigen Punkt in der umfangreichen Liste an Handlungsempfehlungen. Neben der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland, besseren Arbeitsbedingungen und einer angemesseneren Bezahlung sei ein wichtiger Faktor für die Personalgewinnung das Angebot an bezahlbarem Wohnraum. „In allen Bereichen, in denen keine Spitzengehälter gezahlt werden, muss man sich Gedanken machen, wo die Leute wohnen sollen“, so Rindsfüßer.

Ehrenamtliches Engagement
in Zukunft noch mehr gefordert

Er geht davon aus, dass auch ehrenamtliches Engagement in der Zukunft noch mehr gefordert sein wird, damit sich die Fachkräfte in den Einrichtungen, den Pflegediensten und Wohngemeinschaften mehr auf ihre eigentliche Arbeit, die Pflege der Senioren konzentrieren können. „Die Lage wird von Jahr zu Jahr schwieriger werden. Wir müssen alte Denkstrukturen ändern und es werden sehr viel Kreativität und Einzellösungen nötig sein, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.“ Er betonte aber auch, dass die vorgestellte Pflegebedarfsprognose nur ein Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes des Landkreises sei. Hier würden viele Themenfelder ineinandergreifen.
Der Kreistag stellte den im Pflegebedarfsgutachten aufgezeigten längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen als bedarfsgerecht verbindlich fest. Landkreise und kreisfreie Kommunen als zuständige Aufgabenträger haben nach dem Gesetz darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

0 Kommentare