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Zoll appelliert an den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen

Sichergestellte "Urlaubsandenken". Foto: Hauptzollamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. März 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Bayern / Deutschland – Anlässlich zum „Tag des Artenschutzes“ (3. März) erinnerte der Leiter des Hauptzollamts Rosenheim, Reinhard Mayr, an den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: „Leider stellen wir immer wieder Verstöße fest. Wir wollen daher das Bewusstsein für den Artenschutz stärken.“

Artenschutz beginne bereits bei vermeintlich kleinen Urlaubsandenken, wie beispielsweise Korallen oder Muscheln. Dass damit der Grundstein für illegale – teils von Profitgier gesteuerten Handel gelegt und dabei der Artenreichtum in der Natur gefährdet wird, ist für manche nicht ersichtlich. Beim Zollamt Reischenhart zeigte sich zuletzt ein Empfänger bei der Zollkontrolle seines Postpaketes aus der Karibik sehr überrascht. Zwischen gebrauchter Kleidung, eingewickelt in Zeitungspapier, kamen Stücke von geschützten Fechterschnecken zum Vorschein. Der Mann gab an, er habe damit nichts zu tun und er wisse nichts von den Erinnerungsstücken an den Urlaub in der Karibik. In der Verantwortung steht allerdings er als Empfänger. In einem weiteren Paket entdeckte der Reischenharter Zoll Federn geschützter Greifvogelarten aus Indien. Obwohl es sich dabei um eine Geschenksendung handelt, konnten die Zöllner die Federn nicht freigeben. „Gerade bei Privatsendungen sollte sich der Empfänger immer davon rückversichern, dass nur die Gegenstände im Paket sind, die auch angemeldet bzw. vereinbart wurden zu senden.“, so der Leiter des Zollamts Reischenhart, Stephan Wagner.

Hohe Geldbußen möglich

Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. Zudem können Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit der Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens am 3. März 1973 wurde der Grundstein für den Schutz der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten gelegt. Es ist damit das älteste internationale Umweltschutzabkommen, dem sich mittlerweile 182 Staaten angeschlossen haben. Dieses dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben und durch unkontrollierten Handel.

Alle zwei bis drei Jahre verhandeln die Teilnehmerstaaten über Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder über Anpassungen zum Schutzstatus von bereits gelisteten Arten. Der Tag des Artenschutzes, welcher nun seit 12 Jahren am 3. März stattfindet, soll an die Unterzeichnung dieses Abkommens erinnern und auf die Gefährdung der Artenvielfalt hinweisen. Davon umfasst sind derzeit weltweit ungefähr 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten. Damit die Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden, kontrolliert der Zoll egal ob im Reiseverkehr, Postverkehr, gewerblich oder privat. Jährlich stellen die Zöllnerinnen und Zöllner deutschlandweit über 1.000 Verstöße gegen das Abkommen fest (2023: rund 1.300 Verstöße). Dadurch werden von ihnen über 54.000 geschützte Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus sichergestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Hauptzollamt Rosenheim)

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