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Zoll deckt Schmuggelversuche bei Urlaubsrückkehrern auf

Goldschmuck - versteckt in den Socken. Foto: Presse HZA Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. Oktober 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Goldschmuck im Wert von rund 69.000 Euro, mehrere Kilogramm Tabak und zahlreiche Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen: Bei Kontrollen im Reiseverkehr hat das Hauptzollamt Rosenheim in München und den umliegenden Landkreisen erneut Schmuggelversuche aufgedeckt.

Eine 53-Jährige führte Goldschmuck im Wert von rund 29.000 Euro mit sich, ohne diesen bei der Einreise anzumelden. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet, die fälligen Einfuhrabgaben von rund 6.400 Euro beglich sie vor Ort. In einem weiteren Fall entdeckte der Zoll Gold im Wert von rund 12.200 Euro, versteckt in Handtasche und Socken, sowie mehrere Kilogramm nicht versteuerten Tabak bei einer Familie.

Pressesprecherin Marion Dirscherl erklärte:

„In den meisten Fällen werden Reiserückkehrende wegen Überschreitung der Reisefreimenge auffällig. Die Freimengen liegen im Straßenverkehr bei 300 Euro pro Erwachsenen und 175 Euro bei Kindern bis 15 Jahren. Werden darüberhinausgehende Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nicht beim Zoll angemeldet, werden nicht nur Einfuhrabgaben, sondern möglicherweise auch eine entsprechende Strafe fällig.“

🧳 ZOLL-INFOS: Freimengen und Reisetipps

Freigrenzen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern:

  • Waren bis 300 € (Landweg) bzw. 430 € (Flug/Seeweg)
  • Kinder bis 15 Jahre: 175 €
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 1 Liter Spirituosen (>22 %) oder 2 Liter Wein (≤22 %)
  • 4 Liter Wein und 16 Liter BierWeitere Hinweise:
  • Vor der Reise auf www.zoll.de oder in der Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ informieren.
  • Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind verboten – Informationen dazu: www.artenschutz-online.de.

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(Quelle: Pressemitteilung HZA-Ro / Beitragsbild: HZA Rosenheim)

1 Kommentar

  1. Die aktuellen Funde verdeutlichen, wie alltäglich Zollverstöße im Reiseverkehr inzwischen geworden sind – oft aus Unwissenheit, teils aber auch mit klarer Absicht. Besonders bei Gold und Tabak geht es längst nicht mehr nur um private Mitbringsel, sondern um ein lukratives Nebengeschäft mit erheblichem Schaden für Staat und Handel. Wer sich vorab informiert und ehrlich deklariert, erspart sich nicht nur Ärger, sondern trägt auch dazu bei, faire Marktbedingungen und Verbraucherschutz zu sichern.

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