Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Zur Fußball-Europameisterschaft: Waffenverbotszonen an Bahnhöfen

Allgemeinverfügung Waffenverbotszonen an den Hauptbahnhöfen in Bayern. Grafik: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Juni 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Zur Fußball-Europameisterschaft hat die Bundespolizei nun Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg eingeführt. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 15. Juni 2024, 00:00 Uhr bis zum 15. Juli 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in diesem Zeitraum verboten. Ziel ist es, der Begehung von Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM 2024.

Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Verfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein. Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Immer wieder werden dabei auch gefährliche Gegenstände eingesetzt. Die vorgesehene Einschränkung ist daher aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Weitere Regelungen bzw. Ausnahmen von dem Verbot ergeben sich aus der beigefügten Allgemeinverfügung. Diese ist der Pressemitteilung beigefügt und auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de veröffentlicht.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

– Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
– Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
– Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
– Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
– Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
– Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.