Prien am Chiemsee – Ein 18-jähriger Mann hat sich in der Nacht von Freitag auf Samstag (30.5.2026 schwerste Verletzungen zugezogen. Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei war der junge Mann auf einen abgestellten Güterwaggon im Bahnhof Prien geklettert.
Dabei kam es , nach den Angaben der Bundespolizei, zu einem lebensgefährlichen Stromschlag durch die Oberleitung. Der 18-Jährige erlitt dabei erhebliche Verbrennungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik nach Murnau geflogen. Der junge Mann stammt aus dem Landkreis Rosenheim.
Stromschlag durch Oberleitung – massive Rettungsaktion am Bahnhof
Nach bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei ereignete sich der Unfall gegen 0.15 Uhr. Der 18-Jährige begab sich offenbar auf die Oberseite eines im Bahnhof Prien abgestellten Güterzugs. Dort wurde er von einem Stromschlag getroffen, der von der hochspannungsführenden Oberleitung ausging.
Ein Zeuge wurde durch einen lauten Knall auf die lebensbedrohliche Situation aufmerksam und verständigte den Notruf. Daraufhin wurden Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr, Landes- und Bundespolizei, ein Kriseninterventionsteam sowie ein Notfallmanager der Bahn alarmiert.
Der Verletzte war laut vorläufiger Einschätzung vor Ort ansprechbar, erlitt jedoch schwerste Verbrennungen. Etwa 40 Prozent seiner Körperoberfläche waren betroffen.
Der Transport erfolgte zunächst mit dem Rettungswagen zu einem Sportplatz in Prien. Von dort aus wurde der 18-Jährige mit einem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Murnau geflogen.
Während der Rettungsmaßnahmen waren die Gleise im Bahnhof Prien gesperrt. Insgesamt waren neun Züge betroffen, mit einer Gesamtverspätung von rund 300 Minuten. Zudem wurde die Oberleitung durch den Stromüberschlag und einen Kurzschluss beschädigt, wodurch Reparaturarbeiten erforderlich sind.
Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Folgen im Gleisbereich
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Betreten von Gleisanlagen und insbesondere vor dem Klettern auf Waggons. Es müsse jederzeit mit schwersten oder tödlichen Verletzungen gerechnet werden.
Oberleitungen stehen unter einer Spannung von bis zu 15.000 Volt. Bereits ohne direkte Berührung könne es zu einem gefährlichen Stromüberschlag kommen. Schon eine Annäherung von mehreren Metern könne ausreichen, um einen tödlichen Stromschlag oder schwerste Verbrennungen zu verursachen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)


Weit verbreitet ist die falsche Ansicht, die Bahn weise mit ihren Stromwarnschildern auf die Unfallgefahren hin und daher sei selber Schuld, wer durch Stromschlag verletzt werde oder umkomme.
Diese Auffassung widerlegt das Landgericht Oldenburg mit Urt. v. 01.12.2023, Az.: 2 O 2383/15. Zitat: „Kinder oder Jugendliche verfügen – selbst wenn sie körperlich zum Erklettern von auf den Gleisen abgestellten Waggons in der Lage sind – in der Regel nicht über eine derartige Lebenserfahrung und ein solches technisches Grundwissen, dass sie die von der unter Hochspannung stehenden Oberleitung ausgehenden Gefahren kennen und richtig einschätzen können (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1995, aaO, Rn. 13, 15, wonach selbst ein im Bereich einer Steigleiter des Waggons angebrachter Blitzpfeil für Kinder nicht als Warnung vor der Gefahr eines elektrischen Schlags ausreicht).“ Zur Verkehrssicherungspflicht der Bahn steht im Urteil: „Verkehrssicherungspflichten sind nicht auf die Gefahren beschränkt, die Kinder und Jugendliche nicht erkennen können, sondern erstrecken sich auch auf diejenigen Gefahren, bei denen Verbote oder Warnungen typischerweise in den Wind geschlagen werden.“
Daher wurde eine Petition gestartet, dien Sie mit Ihrer Unterschrift unterstützen können: https://www.change.org/p/sicherheitsmaßnahmen-für-zugang-zu-bahngelände-und-abstellgleise-verstärken/feed
Das Urteil liefert eine zusätzliche Rechtsgrundlage für diese Petition. Umso mehr ist Ihre Unterstützung notwendig, damit die Bahn zu wirksamem Stromschlagschutz gezwungen wird, der bislang offenbar aus Profitgründen fehlt.
Fast alle 14 Tage passiert ein Bahnstromunfall in Deutschland mit häufig tödlichem Ausgang! Nach solchen Unfällen verweisen Bahnlobby und Bundespolizei schlauerweise immer auf ihre Warnschilder, die aber nur die Bahn wirksam schützen, nämlich vor Schadenersatzzahlungen an Verunfallte oder Hinterbliebene. Dann folgt meist mit Bedauern der Hinweis auf die Unmöglichkeit von Einzäunungen, um so zu suggerieren, mehr könne die Bahn nicht tun. Doch jede Umspannanlage der Bahn ist von einem Sicherheitszaun gegen unbefugten Zutritt gesichert. Warum aber kein einziger Oberleitungsmast oder Waggon, wo man kinderleicht bis zum Stromtod hinaufsteigen kann? Klar ist doch, dass im Bahnbetrieb die Lebensgefahren für Mensch und Tier durch die Elektrifizierung massiv zugenommen haben, da der Gesetzgeber keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen Stromschlag vorschreibt. Offenbar weiß eine mächtige Bahnlobby die entsprechend kostenträchtigen Schutzmaßnahmen seit 100 Jahren erfolgreich zu verhindern. Dabei würde heute niemand den damals fehlenden Unfallschutz z.B. bei offene Treibriemen heute noch als zeitgemäß einstufen. Offene Treibriemen sind per Gesetz längst verboten und deshalb eingehaust, während Bahnstromleitungen ohne effektiven Berührungsschutz entlang von Bahntrassen quer durch Wohngebiete verlaufen dürfen wie vor 100 Jahren. Die Verantwortung für Stromunfälle weist die Bahn stets den Verunfallten zu, was sehr praktisch ist, da es der Bahn Kosten erspart. Aber nicht nur das, denn die Stromschlaggefahren werden von der Bahn auch aus Profitgründen verharmlost: Aufkleber mit rote Blitzchen zieren Bahnfahrzeuge allenfalls und das typische Stromwarnschild erinnert eher an olympischen Hochsprung als an Stromtod. Angemessen und wirksamer wäre hier zumindest das Totenkopfsymbol. Aber das vermeidet die Bahn vermutlich deshalb, da es auf Bahnkunden z.B. an Bahnsteigen und Zügen abschreckend und daher geschäftsschädigend wirken könnte. Wirksamer Stromschlagschutz heißt z.B.: Abschließbare Leitern an Waggons und Fahrleitungsmasten, die nur von Bahnmitarbeitern aufgeschlossen werden können. Solche Klettersperren sind an Bahnfunkmasten längst vorgeschrieben, obwohl dort nicht einmal Stromschlaggefahr besteht. Offenbar schläft der Gesetzgeber hier seit Jahren oder schützt die Bahn vor Investitionen in wirksamen Unfallschutz!