Polizeifazit nach „Prall im All“

Polizeifazit nach „Prall im All“

Rott / Landkreis Rosenheim – Der Faschingsball „Prall im All“ am vergangenen Samstag in Rott beim Wirtshaus Stechl (Landkreis Rosenheim) war gut besucht. Leider gab es auch für die Polizei einiges zu tun, wie aus einem aktuellen Pressebericht der Polizeiinspektion Wasserburg hervorgeht. 

Der Polizeibericht im Wortlaut:
Bereits in der frühen Nacht wurde die PI Wasserburg über Gedränge und Geschubse im Eingangsbereich informiert. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens soll es zu verbalen Streitigkeiten gekommen sein und der Sicherheitsdienst soll die Lage nicht mehr im Griff gehabt haben. Vor Ort konnte die Streife einen normalen Betrieb feststellen. Nur kurzzeitig soll es zu einem Rückstau gekommen sein. Die Lage sei aber stetig unter Kontrolle gewesen sein.

Später in der Nacht kam es zu einem Konflikt zwischen zwei jungen Männern. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung kam es zu einer Körperverletzung, da der eine der Beiden dem Anderen kurzerhand mit der Faust ins Gesicht schlug und sich daraufhin von ihm entfernte.

20-jähriger attackierte Polizisten

Noch während der Anzeigenaufnahme der Körperverletzung kam es bereits zu weiteren Straftaten. Eine weitere, zivile, Streife vor Ort hielt ein Fahrzeug mit vereisten Scheiben und ausgeschalteten Scheinwerfern an. Der Fahrzeugführer war stark alkoholisiert und womöglich unter Einfluss anderer berauschender Mittel. Als die zivile Streife die Weiterfahrt unterband, reagierte der 20-jährige Fahrer aggressiv und attackierte den Beamten. Die vier Beamten konnten den 20-Jährigen, welcher sie mehrfach beleidigte und versuchte nach ihnen zu schlagen, zu beißen und zu treten, bändigen und zur Polizeidienststelle Wasserburg zur Blutentnahme verbringen. Der zuerst attackierte Beamte und seine Kollegin wurden leicht verletzt und waren daraufhin nicht mehr dienstfähig.
Dem jungen Mann wurde der Führerschein entzogen und es wurde Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung erstattet.

Junger Mann unterkühlt neben dem Wirtshaus

Zeitgleich war eine weitere Streife der PI Wasserburg kurzzeitig mit einem weiteren Gast des Faschingsballs gebunden. Ein junger Mann hatte so viel Alkohol zu sich genommen, dass er nicht mehr Herr der Lage war. Andere Gäste hatten ihn unterkühlt neben dem Wirtshaus vorgefunden und den Notruf gewählt. Der Mann wurde dem Rettungsdienst übergeben, welcher sich noch um einen weiteren Betrunkenen kümmern musste.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Neue Betrugsmasche mit Smartphone

Neue Betrugsmasche mit Smartphone

Südliches Oberbayern – Derzeit ermittelt das Fachkommissariat Cybercrime der Kripo Traunstein in 13 Fällen, bei denen Geschädigten aus der Region insgesamt rund 100.000 Euro Schaden entstand. Die Kriminalpolizei erklärt, wie die noch relativ unbekannte Betrugsmasche abläuft und wie man sich schützen kann, um nicht selbst Opfer der Betrüger zu werden.

Ermittlungen in bislang 13 Fällen laufen derzeit beim Fachkommissariat Cybercrime der Kriminalpolizei Traunstein. In allen Fällen wurden die Geschädigten, Männer und Frauen jeglichen Alters aus den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting, um zum Teil erhebliche Geldbeträge gebracht. Der bislang bekannt gewordene Vermögensschaden beläuft sich insgesamt auf etwa 100.000 Euro. Die Kriminalpolizei erklärt im Folgenden, wie die Betrüger vorgehen und wie man sich als Nutzer digitaler Zahlungsmethoden davor schützen kann.

Wie läuft diese Betrugsmasche ab?

Mit dem Smartphone oder der Smartwatch kann mittels digitaler Bankkarte schnell und einfach bezahlt werden. Hierzu wird die physische Kredit- oder Debitkarte auf dem mobilen Endgerät digital abgebildet. Mit diesem digitalen Abbild ist es dann möglich, zu bezahlen. Kriminelle haben eine Strategie entwickelt, wie sie fremde Bankkarten klonen und damit Bezahlungen vornehmen können. Die Täter gelangen über eine Phishing-Seite an die sensiblen Bankdaten der Betroffenen. Damit die Betrüger die digitale Kreditkarte nutzen können, muss diese noch freigeschaltet werden. Hierzu kontaktieren die Kriminellen die betroffenen Verbraucher am nächsten Tag per Telefon an und geben sich hierbei als Bankmitarbeiter aus. Im Gespräch wird das Opfer dazu aufgefordert, eine Push-TAN, die es während des Gesprächs erhält, zu bestätigen. Mit der Bestätigung erhalten die Betrüger sofort Zugriff auf die Bankkarte und können diese dann mit ihrem eigenen Smartphone oder der Smartwatch nutzen. Der Bezahlvorgang kann nun ganz ohne den Besitz der physischen Karte oder der PIN abgeschlossen werden.

Wie funktioniert die digitale Kreditkarte?

Um eine digitale Debit- oder Kreditkarte nutzen zu können, muss das Smartphone oder die Smartwatch NFC fähig sein. Für die Nutzung sollte das aktuellste Betriebssystem des mobilen Endgeräts verwendet werden. Einige Banken bieten für den digitalen Bezahlvorgang spezielle Pay-Apps an. Beispielsweise die Sparkassen mit „Mobiles Bezahlen“ und die Volksbanken mit „Pay-App“. Unter dem Betriebssystem Android heißt die Bezahlfunktion Google Pay und auf Apple-Geräten Apple Pay. Die Bankkarte, die digital genutzt werden soll, wird entweder direkt oder über eine Onlinebanking-App oder die Onlinebanking-Webseite hinzugefügt. Bei den meisten Banken folgt anschließend eine offizielle Bestätigung, dass die digitale Karte eingerichtet wurde. Hierfür ist mehrheitlich eine TAN-Eingabe notwendig. An der Kasse muss die Bezahlung dann ausgelöst und mittels Smartphone-PIN, dem Fingerabdruck oder Face ID freigegeben werden. Für die Bezahlung mit der digitalen Kreditkarte wird weder die physische Karte noch die zur Karte gehörende PIN benötigt.

Wie können sich Verbraucher vor dem Betrug schützen?

Die Polizei rät, beim Onlinebanking generell vorsichtig zu sein. Darüber hinaus gibt es noch folgende Tipps: 

  • Onlinebanking-Webseite nur direkt über die offizielle Webadresse aufrufen und nicht über eine Suchmaschine
  • Keine Links in E-Mails anklicken, die vermeintlich von der Bank stammen
  • Niemals sensible Daten am Telefon preisgeben
  • Echte Bankmitarbeiter fordern nie die Preisgabe sensibler Daten per Telefon, Mail, Chat oder Website
  • Prüfen, welche Geräte und Bankkarten im Onlinebanking für das Konto hinterlegt sind
  • Im Zweifel immer offiziellen Kundensupport der Bank kontaktieren

Wird ein Betrug oder eine unberechtigte Abbuchung bemerkt, sollten sich Betroffene umgehend an ihre Bank wenden und im Anschluss eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Ideen-Workshop für Schüler

Ideen-Workshop für Schüler

Landkreis Rosenheim – Die Non-Profit-Initiative „Startup Teens“ hat ihre Bayerntour mit einem Ideen-Workshop für Schüler im Digitalen Gründerzentrum Stellwerk18 in Rosenheim begonnen. Mehr als 25 Jugendliche haben gelernt, aus Problemstellungen Lösungen zu entwickeln und diese Ideen weiterzuentwickeln.

“Wir arbeiten unter anderem mit Methoden aus dem Design Thinking und Lean Startup. Zu erfahren, wie die eigenen Ideen und Lösungsalternativen unsere Welt ein bisschen besser machen können, ist unglaublich inspirierend für die junge Generation Z”, sagt Corinna Tappe, Geschäftsleitung Bayern von „Startup Teens“. Die Teilnehmenden haben insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung Geschäftsideen entwickelt.

Startups und junge Gründer
sind wichtige Wirtschaftsgröße

“Es ist sehr wichtig, dass junge Menschen schon früh mit Gründergeist in Kontakt kommen und erkennen, dass Unternehmertum eine Alternative für die eigene spätere berufliche Orientierung sein kann”, sagt Evi Bachmaier Netzwerkmanagerin vom Stellwerk18. “Startups und junge Gründer sind in unserer Region eine wichtige Wirtschaftsgröße, auch als Arbeitgeber von morgen.”
Neben Startup Teens bietet auch das Stellwerk18 die Möglichkeit junge Gründer:innen auf dem Weg zum Startup zu begleiten. Interessierte Schüler mit einer digitalen Geschäftsidee werden gezielt gefördert und unterstützt.

Die Bayerntour macht an sieben weiteren Orten bayernweit Station und ist eine optimale Vorbereitung auf die Bayern-Challenge. Bei diesem Schüler-Wettbewerb können die Jugendlichen ihre Ideen zu einem Geschäftsmodell ausarbeiten und bis zum 15. März 2023 bei „Startup Teens“ einreichen. Ziel ist es, Gründer bei jungen Menschen zu entfachen sowie Problemlösekompetenzen und Fähigkeiten wie unternehmerisches Denken & Handeln zu fördern. Die ersten Plätze der Bayern Challenge 2023 sind mit Preisgeldern von insgesamt 10.000 € dotiert. Das exklusive Finale findet am 21. April 2023 mit hochkarätigen Gästen, wie dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, in München statt. Schüler zwischen 14 und 19 Jahren, die eine Schule in Bayern besuchen, sind teilnahmeberechtigt.

Die Bayern Challenge ist der bundesweit bekannten „Startup Teens Challenge 2023“ vorgelagert. Damit haben bayerische Schüler die Möglichkeit, mit einer Geschäftsidee gleich an zwei Wettbewerben teilzunehmen. Die Startup Teens Challenge findet 2023 zum achten Mal statt und ist mit 7 x 10.000 Euro der höchstdotierte Businessplan-Wettbewerb für Schüler in Deutschland.

Weitere Informationen zu den Wettbewerben unter: www.startupteens.de/challenge.
(Quelle: Presseinformation Stellwerk 18 / Beitragsbild: Stellwerk 18)

 

Grenzen zum „Schutze des Inntals“ geändert

Grenzen zum „Schutze des Inntals“ geändert

Landkreis Rosenheim – Die Grenzen des Rosenheimer Landschaftsschutzgebietes zum „Schutze des Inntals“ sollen geändert werden. Etwa 6,5 Hektar sollen aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden und naturschutzfachlich höherwertige Flächen von etwa 6,8 Hektar neu in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden.

Die Mitglieder im Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität haben diesen Vorhaben zugestimmt. Bevor die Änderung vollzogen werden kann, müssen noch der Kreisausschuss und der Kreistag zustimmen.
Im Umweltausschuss wurden die drei Einwendungen aus dem Beteiligungsverfahren vorgestellt, diskutiert und einzeln abgestimmt. Das Vorhaben war an den Anschlagtafeln der Gemeinden und im Landratsamt bekanntgemacht worden. Darüber hinaus wurde es im Amtsblatt und auf den Internetseiten öffentlich gemacht. Die Träger öffentlicher Belange wie Behörden, Institutionen, lokale Vereine und Verbände wurden unterrichtet und die Pläne öffentlich ausgelegt und zum Download verfügbar gemacht.
Die freiwerdenden Flächen liegen südlich des bestehenden Gewerbegebietes „Schechen Nord“, unmittelbar an der Bundesstraße 15. Das Staatliche Bauamt Rosenheim beabsichtigt, seine Straßenmeisterei dorthin zu verlegen. Zudem plant die Flötzinger Brauerei eine Teilansiedelung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Cafè Buckecker, Rosenheim, 1991

Cafè Buckecker, Rosenheim, 1991

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1991. Auf der alten Aufnahme sehen wird das einst sehr beliebte und traditionsreiche Cafè Buckecker in der Münchener Straße in Rosenheim.

Viele Jahrzehnte stellte das 1965 errichtete Terrassencafè einen der bekanntesten und beliebtesten Treffpunkte in der Rosenheimer Innenstadt dar. Senioren trafen sich dort ebenso zum Ratschen wie Schüler in ihren Freistunden und die Geschäftswelt in den Mittagspausen. Die Geschichte des Cafès endete im Jahr 2015, als die Pächterin aufhörte. Für eine gastronomische Weiternutzung sah der Besitzer des Gebäudes keine Zukunft. Heute kann man in dem Gebäude Mode kaufen.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv: Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Daxenfeuer künftig online melden

Daxenfeuer künftig online melden

Rosenheim / Landkreis / Miesbach- Es raucht, es brennt, die Feuerwehr wird alarmiert, die Einsatzkräfte rücken aus. Nicht immer steckt hinter dem Rauch aber ein Feuer, das gelöscht werden muss. Nicht angemeldete bzw. nicht anmeldepflichtige Daxenfeuer oder auch andere Brauchtumsfeuer lösen oft eine Falschalarmierung aus und binden Einsatzkräfte. Eine neue Online-Plattform für Stadt und Landkreis Rosenheim und Miesbach soll  jetzt Abhilfe schaffen.

Blick auf Computer mit neuem Meldeportal und davor ein Handy

Geplante Feuer wie Daxenfeuer oder Brauchtumsfeuer können jetzt kostenlos und von jedem Endgerät aus gemeldet werden. Fotos: Landratsamt Rosenheim

Feuerwehrler mit Headset sitzt an seinem Computer mit dem neuen Meldeportal für Daxenfeuer im Landkreis Rosenheim

DAs neue Meldeportal soll dabei helfen, Falschalarmierungen zu vermeiden. Der Leitstellen -Disponent sieht damit schnell und übersichtlich, wo zum aktuellen Zeitpunkt Daxenfeuer abgebrannt werden. 

Künftig kann jeder, der im Landkreis Rosenheim, Miesbach und in der Stadt Rosenheim ein Daxenfeuer oder ein Brauchtumsfeuer plant, dies über das Internetmeldeportal www.daxenfeuer.de an die Integrierte Leitstelle (ILS) melden.
Die Meldung geht schnell, einfach und intuitiv über jedes Endgerät. Einfach unter www.daxenfeuer.de die Art des Feuers auswählen, die Kontaktdaten und die Adresse ausfüllen und abschicken.

Neue Plattform soll auch die
Einsatzkräfte entlasten

Die Integrierte Leitstelle, die Landratsämter Rosenheim und Miesbach sowie die Stadt Rosenheim sehen so übersichtlich und schnell, den Ort und den Umfang des geplanten Feuers. So können bei Notrufen zu Rauchentwicklungen und Feuer schneller Rückschlüsse zu eventuellen geplanten und angemeldeten Feuern gezogen werden. Eine Alarmierung der Feuerwehr ist – je nach Einschätzung des Leitstellen-Disponenten – dann möglicherweise gar nicht nötig. „Mit dieser neuen Plattform möchten wir auch die Einsatzkräfte entlasten“, erklärt Stefan Ertl, Leiter der Integrierten Leitstelle, die Hintergründe für diese neue Plattform. „Es ist ärgerlich, wenn man nachts oder auch vom Job weg zu einem Feuer alarmiert wird, das sich dann als geplantes und kontrolliertes Daxenfeuer herausstellt.“ Mit dem neuen System rechnet die ILS mit einem Rückgang von knapp 50 Prozent der Falschalarmierungen.

Dabei bedeutet ein Eintrag unter www.daxenfeuer.de nicht, dass die Feuerwehr gar nicht mehr kommt. „Ob eine Alarmierung ausgelöst wird, entscheidet die Leitstelle aufgrund der eingegangenen Notrufmeldung weiterhin nach eigenem Ermessen“, betont Stefan Ertl.
Bei der Meldung wird zwischen Daxenfeuern, Brauchtumsfeuern wie Peter & Paul, Johannifeuer oder Osterfeuer und sonstigen Zweckfeuern wie größere Grillschalen oder Feuerwerke unterschieden.

Der neue Meldeweg ersetzt nicht
die erforderliche Genehmigung

Der neue Meldeweg ersetzt jedoch keine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung und ist freiwillig. Jeder sollte sich – wie bisher auch – darüber informieren, ob das Abbrennen des Feuers zum gewünschten Zeitpunkt erlaubt ist. Warnungen zu Waldbrand- oder Grünlandbrandgefahr sind bei den zuständigen Behörden oder auch auf der Webseite des Waldbrandindexes (www.wettergefahren.de) zu sehen.
Die Zahl der Einsätze im Bereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehr ist in den zurückliegenden fünf Jahren um knapp ein Drittel gestiegen. Waren es 2016 noch etwa 66.500 Einsätze, so liegt die Zahl im Jahr 2021 bei rund 93.000 Einsätzen. Ein Großteil der Einsätze betreffen die Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen Rosenheim und Miesbach sowie in der Stadt Rosenheim. Durch die Reduzierung der Falschalarmierungen soll letztlich auch die Belastung der Einsatzkräfte reduziert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild, Fotos: Landkreis Rosenheim)

Reh durch freilaufenden Hund gerissen

Reh durch freilaufenden Hund gerissen

Tegernsee – Ein freilaufender Hund hat gestern in Tegernsee ein Reh gerissen. Die Polizeiinspektion Bad Wiessee sucht Zeugen.

Spaziergänger beobachteten im Bereich des Wanderparkplatzes am Ende der Riedersteinstraße einen offensichtlich ohne Begleitung eines Halters freilaufenden Hund, wie dieser ein Reh verfolgte und riss. Als die Streife der Polizeiinspektion Bad Wiessee vor Ort eintraf, war das Reh bereits tot und der Hund verschwunden.
Personen, die am gestrigen Sonntag gegen 15 Uhr auf den Wanderwegen rund um den Riederstein einen größeren, schwarzen Hund gesehen haben, der ohne Leine unbegleitet unterwegs war und / oder Angaben zu dessen Besitzer machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bad Wiessee zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Wiessee / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

Wann müssen Anlieger räumen, putzen und streuen?

Wann müssen Anlieger räumen, putzen und streuen?

Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Wann müssen Anlieger im Markt Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) räumen, putzen und streuen? Eine entsprechende Verordnung gibt Antwort. Die neueste Fassung ist jetzt in Kraft getreten. 

Zeichnung von Einhaltung der Flächen beim Räumdienst

Demnach ist es verboten, öffentliche Straßen zu verunreinigen. „Dort darf man nicht Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten ausschütten oder ausfließen lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen sowie Tierfutter auszubringen“, erläutert Jana Söhnel vom Bruckmühler Ordnungsamt.

Gehwege dürfen nicht durch
Tiere verunreinigt werden

Gehwege dürfen nicht durch Tiere verunreinigt werden und wenn doch ein Malheur passiere, seien deren Hinterlassenschaften zu entfernen. Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee dürfen auf öffentlichen Straßen ebenfalls weder abgeladen, abgestellt, gelagert oder liegen gelassen werden. „Auch verboten ist es, in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen etwas zu schütten oder einzubringen“, betont Söhnel. Dies könne zu .verstopften Rohren und gegebenenfalls zu Überflutungen führen. Das Abfallrecht bleibt davon aber unberührt.

Nur bei Treppen oder starken Steigungen
ist der Einsatz von Tausalz zulässig

Die Bürger beziehungsweise die Eigentümer von Grundstücken oder beauftragte Hausverwaltungen haben demnach eine Reinigungspflicht auf eigene Kosten innerhalb der gesetzlichen Auflagen und zuständigen Abschnitte zu erfüllen. Das bedeutet: Die Vorder- und Hinterlieger haben die sogenannten Sicherungsflächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit entsprechend zu streuen. Verwendet werden sollen hierbei beispielsweise Sand und Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzenden Mittel. „Bei besonderer Glättegefahr wie an Treppen oder starken Steigungen ist das Streuen von Tausalz zulässig“, ergänzt Söhnel. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Ist ein Eigentümer außer Haus entbindet dies ihn nicht von seiner Reinigung- oder Räumpflicht. „Dann muss ein entsprechender Ersatz organisiert“, erklärt Söhnel. Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Flächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie zur Erfüllung andere damit beauftragen.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. „Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Und wichtig: Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Gerade bei Schneefall komme es hier immer wieder zu Missverständnissen und nicht erfolgten Reinigungen.

Was gehört alles geräumt und gereinigt?

Was gehört alles geräumt? Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) sind zu reinigen, wenn dies dringend erforderlich ist“, schlüsselt Söhnel unter anderem auf. Zu reinigen und zu pflegen ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Grundstücks mit dem Straßengrundstück sowie Gehweg beziehungsweise Geh- und Radweg, Grünstreifen und ein von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen liegt. Bei Straßen ohne diese Vorkehrungen ist ein parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn zu säubern. Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück ist jeweils die von den Grundstücken aus senkrecht zur Straße gezogene Linie. Bei einem Eckgrundstück gilt entsprechend jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

Auch seien diese Areale zu kehren und von dort Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Werkstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. „Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen“, betont Söhnel. Auch von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen sind Gehwege, Zufahrten et cetera zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Auch müssten die Grundstücksanlieger insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freimachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.

Bei Zuwiderhandlungen beziehungsweise Gefährdung kann die Gemeinde per Gesetz den Verursacher mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegen. Die dazugehörige aktuell gültige Satzung ist zum 1. Februar in Kraft getreten und auf der Homepage der Gemeinde im Detail nachzulesen.

Was sind öffentliche Straßen,
Gehbahnen in geschlossenen Ortslagen

Öffentliche Straßen im Sinne dieser eine Reinhaltungs- und Reinigungverordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. Gehbahnen sind die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege oder in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von einem Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtmarketing Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re/ Foto: Stadtmarketing Markt Bruckmühl)

 

Gruppe geht auf 31-jährigen los

Gruppe geht auf 31-jährigen los

Miesbach – Eine Gruppe Männer ging am gestrigen frühen Sonntagmorgen auf dem Stadtplatz in Miesbach auf einen 31-jährigen los und schlug auf ihn ein. Autos fuhren vorbei, niemand eilte zu Hilfe. Die Polizei sucht Zeugen für den Vorfall.

Der 31-jährige Miesbacher verließ gegen 3 Uhr am Morgen die Bar Schlossleitn. In der Nähe des Lokals wurde er, nach den Angaben der Polizei, von einem unbekannten Mann angesprochen. Weil der Miesbacher nicht so genau wusste, was sein Gegenüber von ihm wollte, wiegelte er ab. Daraufhin rief der Unbekannte mit seinem Telefon fünf weitere Personen an. Sie eilten zu der Örtlichkeit und schlugen dann gemeinsam auf den Miesbacher ein.
Aufgrund der Dunkelheit konnte er nur erkennen, dass die Männer untereinander serbisch sprachen. Es seien auch mehrere Autos am Tatort vorbeigefahren ohne einzuschreiten, so der Miesbacher. Er trug am ganzen Körper Prellungen sowie am Kopf mehrere Platzwunden davon.
Die Polizei sucht Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Diese werden gebeten, sich unter Telefon 08025 / 2990 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wegen Bombendrohung Zug gestoppt

Wegen Bombendrohung Zug gestoppt

München / Ansbach – Aufgrund einer möglichen Bombendrohung stoppte die Bundespolizei München am gestrigen Sonntag einen ICE in Ansbach. Auslöser für den Einsatz war ein Gespräch, dass ein Reisender mitgehört hat.

Kurz vor 14 Uhr informierte der Reisende die Bundespolizeiinspektion Nürnberg über ein mitgehörtes Gespräch, das, seiner Meinung nach, auf eine Bombendrohung in einem ICE von Nürnberg nach Karlsruhe hinwies. Die Beamen ließen den Zug in Ansbach anhalten. Nach einer Räumung des ICE und Sperrung des Bahnhofs überprüften die Spezialkräfte der Bayerischen Landes- und Bundespolizei den kompletten Zug. Kurz vor 17 Uhr kam dann Entwarnung, nachdem sie jegliche potenzielle Gefährdung ausschließen konnten.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 6. Februar

Namenstag haben: Aline, Amand, Amandus, Dorothea, Gaston, Paul
(Quelle: namenstage.katholisch.de)

3 bekannte Geburtstagskinder:

Adam Weishaupt (1748 – war ein deutscher Philosoph, Kirchenrechtler und Gründer des Illuminatenordens im Jahr 1776. Um diesen ranken sich auch heute noch viele Mythen.)

Zsa Zsa Gabor (1917– war eine US-amerikanische-ungarische Schauspielerin, die zwar überwiegend nur in Nebenrollen zu sehen war, aber sich dennoch auch hierzulande großer Bekanntheit erfreute, aufgrund ihres schillernden Lebens in der High Society und als Ehefrau von neun Ehemännern. Ihr bürgerlicher Name: Sàri Gàbor.)

Bob Marley (1945 – war ein jamaikanischer Sänger, Gitarrist und Liederschreiber, der als Begründer sowie bedeutendster Vertreter des Reggae gilt.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1643: Der niederländische Seefahrer Abel Tasman entdeckt als erster Europäer den Archipel Fidschi im Pazifik.
  • 1932: Im „Calmette-Prozess“ über das Lübecker Impfunglück, bei dem 77 Kinder infolge eines kontaminierten Tuberkulose-Impfstoffs starben, werden die beiden Ärzte Geog Deycke und Ernst Altstaedt wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen verurteilt.
  • 1958: Bei einer Zwischenlandung auf dem Flughafen München-Riem auf dem Weg von Belgrad nach Manchester verunglückt der British-European-Airways-Flug 609. 23 von 44 Passagieren, darunter fast die gesamte Mannschaft des englischen Fußballklubs Manchester United kommen ums Leben.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Julia Dinner)
Drohne am Salzstadel unterwegs

Drohne am Salzstadel unterwegs

Rosenheim –  Am morgigen Montag, 6. Februar, kreist am Rosenheimer Salzstadel eine Drohne, die Gebäudeoberflächen und Fassaden aufnehmen wird. Die Aufnahmen mitsamt den Oberflächendaten (Holz, Glas, Beton, etc.) fließen in ein 3-D-Simulationstool. Dadurch soll berechnet werden, wie sehr sich die Fassaden und der Platz aufheizen. Aus dem Ergebnis will die Stadt für die Zukunft Empfehlungen ableiten, wie Oberflächen gestaltet werden müssen, um negative Klimaeffekte abzuwenden.

Die Privatsphäre der Anwohner wird dabei, laut Pressemitteilung der Stadt Rosenheim, gewahrt. Beim Drohnenflug zufällig aufgenommene Personen werden automatisch gepixelt. Die Drohnenaufnahmen sind Teil des „BUOLUS-Forschungsprojektes“ der Stadt Rosenheim, des Fraunhofer Instituts für Bauphysik IBP, des Instituts für Akustik und Bauphysik IABP der Universität Stuttgart sowie von Industriepartnern zur Anpassung an den Klimawandel und zum Erhalt der Lebensqualität in Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)