Landkreis Rosenheim – Balance zwischen Familie und Beruf: Bei der Sitzung des Rosenheimer Kreisausschusses wurde das mittlerweile fünfte Gleichstellungskonzept für das Landratsamt vorgestellt. Der Bericht gibt einen Überblick über die Beschäftigungsstruktur sowie die Geschlechterverteilung und soll zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, mögliche noch bestehende Defizite zu verringern.
58 Prozent der Beschäftigten im Landratsamt Rosenheim sind demnach Frauen. „Damit liegen wir im deutschlandweiten Durchschnitt“, erläutert Personalleiterin Angelika Bauer. „Wir sind in fast allen Bereichen sehr ausgewogen – mit wenigen Ausnahmen: dem Bauhof, der nahezu männlich besetzt ist, und dem Kreisjugendamt, das zu 85 Prozent aus Frauen besteht. Auch in der IT sind über 80 Prozent Männer.“
Auch im Bereich der Führungskräfte ist das Verhältnis von 33 Männern und 35 Frauen ausgeglichen. Hier wurde vor allem im Bereich der Sachgebietsleitungen in den zurückliegenden Jahren aufgeholt.
34 Prozent der Frauen nutzen
Möglichkeit zum Homeoffice
Der Bericht zeigt auch, wie Angebote wie Homeoffice oder Teilzeit angenommen werden. So nutzen 34 Prozent der Frauen die Möglichkeit des Homeoffice-Arbeitsplatzes, bei den Männern sind es 19 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Teilzeit-Nutzung: Hier sind 57 Prozent der Frauen in Teilzeit und 18 Prozent der Männer. Diese und weitere Vereinbarungen wie die gleitende Arbeitszeit, kurzfristige Gleittage, Sonderurlaubstage oder auch befristete Teilzeit unterstützen alle Beschäftigten dabei, die optimale Balance zwischen Familie und Beruf zu finden.
Rosenheim Landrat Otto Lederer betonte: „Wir sind noch lange nicht am Ziel. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass sich immer neue Problemfelder, aber eben auch neue Möglichkeiten ergeben. Deshalb möchten wir den Weg der Gleichstellung weitergehen, um das Landratsamt Rosenheim auch in Zukunft als attraktiven und zukunftsfähigen Arbeitgeber in der Region zu etablieren – für Männer und Frauen gleichermaßen.“
Seit 1997 wird in regelmäßigen Abständen ein Gleichstellungskonzept erstellt. Anfänglich war der Turnus auf drei Jahre, seit 2003 ist dieser auf fünf Jahre festgesetzt. Der Gleichstellungsbericht soll gemäß Art. 5 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – ausgehend von der Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten – die vorhandenen Unterschiede, insbesondere hinsichtlich Voll- und Teilzeittätigkeit, Beurlaubung, Einstellung, Bewerbung, Fortbildung, Beförderung, Höhergruppierung und Leistungsbesoldung, darstellen und erläutern.
Das Gleichstellungskonzept für das Landratsamt Rosenheim ist auf der Webseite unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)