Zahl der Verkehrstoten sinkt 2024 leicht

Zahl der Verkehrstoten sinkt 2024 leicht

Deutschland – Im Jahr 2024 werden nach Schätzungen des ADAC etwas weniger Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland ums Leben kommen als im Vorjahr. So rechnet der Mobilitätsclub für dieses Jahr mit rund 2.760 Verkehrstoten nach 2.839 Getöteten im Jahr 2023. Das ist ein Rückgang von 2.8 Prozent. Ein Minus von 2,0 Prozent prognostiziert der ADAC außerdem bei der Zahl der Verunglückten, die von 369.396 auf rund 362.000 sinken wird.

Geringe Änderungen werden sich teilweise auch bei den Unfallzahlen ergeben. Die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle wird mit 2.510.000 nur um 0,4 Prozent unter der Vorjahreszahl (2023: 2.519.525) liegen. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden sinkt von 291.890 um 1,7 Prozent auf 287.000.
Nach Ansicht des ADAC ist zwar der leichte Rückgang bei den Verkehrstoten erfreulich, reiche jedoch bei weitem nicht aus, um das Ziel aus dem „Pakt für Verkehrssicherheit“ zu erreichen. Diese Vereinbarung aus dem Jahr 2021 sieht vor, die Getötetenzahl bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent zu reduzieren.
Der ADAC hofft, dass die Reihe neuer Fahrassistenzsysteme, die seit Juli 2024 verpflichtend in allen Neufahrzeugen eingebaut sein müssen, die Zahl und die Schwere der Verkehrsunfälle reduzieren wird. So überwacht etwa die Müdigkeitserkennung dauerhaft die Aufmerksamkeit des Fahrers und kann so im Extremfall das Einschlafen des Fahrers frühzeitig erkennen. Für Lkw sind „Totwinkel-Assistenten“ vorgeschrieben, die beim Abbiegen die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Die Einführung des Führerscheins mit 16 und die damit verbundene Ausweitung des Lernzeitraums mit Begleitung könnten einen wichtigen Beitrag leisten, um das spezielle Unfallrisiko junger Fahrer zu verringern.

Bei getöteten Radfahrern steigt Anteil älterer Personen

Mit Sorge verfolgt der ADAC den steigenden Anteil älterer Personen bei den getöteten Radfahrern Der Trend zum Pedelec begünstige diese Entwicklung. Vorhandene Trainingsangebote zur Reduzierung des Unfallrisikos sollten genutzt werden, um sich über die besonderen Gefahren bewusst zu werden. Der ADAC unterstreicht seine fortwährende Verpflichtung, die Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern und unterstützt als Partner nachdrücklich die Kampagne #mehrAchtung für ein besseres Miteinander auf den Straßen.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden

Kreiswahlvorschläge können eingereicht werden

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim informiert: Die Kreiswahlvorschläge für die Wahl des Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, können ab sofort bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt Rosenheim eingereicht werden.

In einer Bekanntmachung im aktuellen Amtsblatt fordert die Kreiswahlleitung Parteien und Wahlberechtigte auf, die Kreiswahlvorschläge schriftlich und möglichst frühzeitig beim Rosenheimer Landratsamt abzugeben. Etwaige Mängel im Kreiswahlvorschlag können so noch rechtzeitig korrigiert werden.
Der Bundeswahlkreis 221 Rosenheim umfasst die kreisfreie Stadt Rosenheim und den gesamten Landkreis Rosenheim. Die Einreichungsfrist endet am 20.01.2025 um 18 Uhr. Für weitere Auskünfte und Terminvereinbarungen ist die Kreiswahlleitung unter der Telefonnummer 08031 / 392 2100 und per E-Mail unter kommunalaufsicht@lra-rosenheim.de erreichbar.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Erfolgreicher Whats-App-Betrug im Bereich der PI Miesbach

Erfolgreicher Whats-App-Betrug im Bereich der PI Miesbach

Miesbach – Mit einer SMS mit dem Wortlaut „Hallo Papa, das ist meine neue Telefonnummer, bitte schreib mit eine Testnachricht auf WhatsApp“ begann ein Betrugsfall im Bereich der PI Miesbach.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am 26.12.2024 erhielt ein 57-jähriger Schlierseer eine SMS „Hallo Papa, das ist meine neue Telefonnummer, bitte schreib mir eine Testnachricht auf WhatsApp“.
Tatsächlich hatte der richtige Sohn gerade Probleme mit seiner neuen SIM-Karte und so traf der vermeintliche Täter ins Schwarze.
Im weiteren Verlauf gab der „Sohn“ an, dass sein Handy kaputt gegangen ist und die SIM-Karte spinnt, der Vater solle die alte Nummer löschen und teilte mit, dass der „Sohn“ ab jetzt nur noch hier erreichbar sei. Der „Sohn“ sei total verzweifelt, weil er seit 2 Stunden seit neues Handy einrichtet und er komme nicht mit dem Online-Banking klar, weil die TAN auf dem alten Handy war und bittet seinen Vater um die Begleichung zweier offenen Rechnungen und teilt mit, dass er diese sobald als möglich dann an seine Vater zurück überweise.
Im Abschluss teilt der „Sohn“ eine deutsche Bankverbindung einer Volksbank mit und bittet um Überweisung von 1990 € als Echtzeit-Überweisung, was der Vater macht. Der „Sohn“ fordert einen Beleg/Screenshot der Überweisung und bittet nochmals um eine Echtzeit-Überweisung.

Angebliche Sohn entschuldigt sich für den „Stress“

Bei der zweiten Überweisung werden 2480 € gefordert auf ein Sparkassenkonto, was jedoch nicht zustande kommt, weil das Kontolimit überschritten wurde. Der „Sohn“ probiert es nochmals und schickt, obwohl es eigentlich nur zwei Rechnungen waren eine dritte IBAN mit der Forderung über 2780 € auf wieder ein anderes Sparkassenkonto.
Der „Sohn“ entschuldigt sich für den ganzen Stress bei seinem Vater, der dann doch den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt und dem Betrug auf die Schliche kommt, jedoch waren 1990 € bereits überwiesen, die aufgrund der Echtzeitüberweisung auch nicht mehr rückholbar sind.
Auch bei einer normalen Überweisung des Kontoinhabers ist es nahezu unmöglich, mit einem Überweisungsrückruf sein Geld zurück zu bekommen, weil der Kontoempfänger mit dem Rückruf einverstanden sein muss. Ebenso ist es nie sicher, ob der Geldempfänger der Täter ist, sondern wie so oft ebenfalls Opfer eines Betruges geworden ist, und unwissend das Geld kurzerhand weiter transferiert und sich so der Geldwäsche schuldig macht. Bis die Konten letztlich alle gesperrt werden, befindet sich das Geld bereits im Ausland und eine Nachverfolgung ist nahezu ausgeschlossen.

Neben einer Strafanzeige wegen Geldwäsche kommen dann auf den Geldempfänger, der das Geld weiter schickt, zivilrechtliche Forderungen des Überweisers zu, der natürlich sein Geld zurück haben möchte. Diese Forderungen können sehr schnell extrem hoch sein, insbesondere wenn man als Banken-App-Tester fungiert und für den Täter mehrere Konten eröffnet hat. Bis man versteht, dass man selbst Opfer ist, können über die als App-Tester eröffneten Konten innerhalb kürzester Zeit immense Schäden zustande kommen.
Die Polizei bittet deshalb, solche SMS sofort zu löschen bzw. erst einmal bei seinen Kindern nachzufragen, ob denn tatsächlich das Handy kaputt ist und Geldüberweisungen zu hinterfragen. Im Zweifel oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Spannendes Jahresfinale für den Starbulls-Nachwuchs

Spannendes Jahresfinale für den Starbulls-Nachwuchs

Rosenheim – Die Eishockey-Nachwuchsmannschaften der Starbulls Rosenheim haben die letzten Spiele des Jahres mit spannenden Begegnungen abgeschlossen. Trotz gemischter Ergebnisse zeigten die Teams vollen Einsatz und boten den Fans packende Partien.

Die U17 trat im ROFA-Stadion zweimal gegen den Krefelder EV an, musste sich jedoch in beiden Spielen geschlagen geben. Am Samstag endete das Spiel knapp mit 2:3, während es am Sonntag trotz einer kämpferischen Leistung zu einer 4:7-Niederlage kam.

Die Spiele der Jugend im Detail:

21.12.2024 – Starbulls Rosenheim – Krefelder EV 2:3 (1:0/0:1/1:2)

Spielverlauf: 19:21 1:0 Marquardt (Wilhelm, Eichinger), 35:59 1:1 Baumgartner (Kapitonov, Haupt), 46:23 1:2 Lackmann (Kronen, Adelmann), 54:23 2:2 Bauer (Lindlacher, Gerhofer), 56:20 2:3 Haupt (Baumgarten, Kapitonov)

22.12.2024 –Starbulls Rosenheim – Krefelder EV 4:7 (1:1/1:4/2:2)

Spielverlauf: 11:08 Kask (Küppers, Schütz), 13:00 Marquardt (Wilhelm, Kempf), 23:19 1:2 Kleinheuer (Haupt), 24:13 1:3 Schütz (Kask, Adelmann), 29:45 1:4 Popp (Lackmann), 33:52 1:5 Popp (Kronen), 37:23 2:5 Lindlacher (Bauer, Mühlfenzl), 46:58 3:5 Lindlacher (Bauer, Mühlfenzl), 57:46 3:6 Hübner (Popp), 58:45 4:6 Mühlfenzl (Lindlacher, Bauer), 59:48 4:7 Lackmann

Besser lief es für die U15, die auswärts in Regensburg einen starken Jahresabschluss hinlegte. Mit einem souveränen 3:7-Sieg krönte das Team eine solide Leistung und verabschiedete sich erfolgreich in die Weihnachtspause.
Die U13 hatte ein Doppelwochenende zu bestreiten. Am Samstag unterlag die Mannschaft dem EHC Bayreuth mit 1:4. Auch am Mittwoch in Deggendorf wurde es knapp: Trotz eines starken Spiels mussten sich die jungen Starbulls mit 3:2 geschlagen geben.

Die U11 lieferte sich im Heimspiel gegen den EHC München ein regelrechtes Torfestival. Nach einer spannenden und torreichen Begegnung unterlagen die jüngsten Starbulls knapp mit 14:15, zeigten dabei jedoch viel Spielfreude und Teamgeist.
Mit diesen Begegnungen verabschieden sich die Nachwuchsmannschaften der Starbulls in die verdiente Weihnachtspause. Trotz der wechselnden Ergebnisse war das Jahr 2023 ein Beweis für den unermüdlichen Einsatz und die Leidenschaft der jungen Spieler. Nun blicken alle auf das neue Jahr und freuen sich auf die kommenden Herausforderungen auf dem Eis.
(Quelle: Pressemitteilung Starbulls Rosenheim  / Beitragsbild:  Copyright Starbulls Rosenheim)

Brandstiftung in Altötting – Tatverdächtiger festgenommen

Brandstiftung in Altötting – Tatverdächtiger festgenommen

Altötting – Am heutigen Samstag (28.12.2024) brach in den frühen Morgenstunden ein Brand in einem Mehrfamilienhaus in Altötting aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei wurde das Feuer von einem 40-jährigen Iraner aus der Nachbarschaft vorsätzlich gelegt. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Samstag (28. Dezember 2024), gegen 3.40 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Mitteilung über ein Feuer im Treppenhaus eines Einfamilienhauses in der Mühldorfer Straße in Altötting ein. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr war das Feuer, nach bisherigem Ermittlungsstand, bereits von selbst wieder ausgegangen.
Durch den Brand wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf einen kleinen vierstelligen Euro-Betrag geschätzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen legte ein 40-jähriger Nachbar das Feuer vor einer Wohnungstüre. Die ersten Maßnahmen erfolgten durch Beamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Altötting. Noch an Ort und Stelle wurde der dringend Tatverdächtige von diesen vorläufig festgenommen. Beamte der Kriminalpolizei Traunstein übernahmen noch vor Ort die weiteren Ermittlungen und Untersuchungen.
Der dringend Tatverdächtige 40-jährige Iraner wurde aufgrund Fremdgefährlichkeit in eine Fachklinik eingewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Minusgrade zaubern bizarre Kunstwerke in der Natur

Minusgrade zaubern bizarre Kunstwerke in der Natur

Rosenheim – Die Minustemperaturen in den vergangenen Tagen haben vielerorts in Bayern bizarre Kunstwerke in der freien Natur gesorgt. Ideale Bedingungen also für einen Spaziergang zwischen den Jahren.

Um die Rauhnächte ranken sich viele Mythen und Rituale. Dazu passen diese bizarren Naturaufnahmen gut. Fotos:Gisela Schreiner

Das alte Jahr geht, das neue Jahr kommt. Die Tage dazwischen sind voller Mystik. Zu den „Rauhnächten“ passt in diesem Jahr auch das Wetter perfekt und liefert auch in Rosenheim viele wunderschöne Fotomotive. Hinausgehen  und schauen lohnt. 
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild, Fotos: Gisela Schreiner)

Nach Familientragödie an Weihnachten: Drigender Tatverdacht gegen die Mutter

Nach Familientragödie an Weihnachten: Drigender Tatverdacht gegen die Mutter

Rosenheim – Die schreckliche Familientragödie an Weihnachten in Rosenheim (wir berichteten) hat für Entsetzen in der Stadt gesorgt.  Zwei Kinder (6 und 7 Jahre) wurden grausam ermordet. Die 39–jährige Mutter sitzt nun in Untersuchungshaft.

Gegen die 39-jährige besteht dringender Tatverdacht, teilt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit. Der Verdacht gegen die Frau, habe sich auf Grund der Obduktion der beiden Kinder im Rechtsmedizinischen Institut in München erhärtet. Demnach liegen dringende Gründe nahe, dass die Mutter am 24. Dezember oder in der Nacht auf den 25. Dezember ihre beiden 6 und 7 Jahre alten leiblichen Kindern im gemeinsamen Wohnhaus im Rosenheimer Stadtteil Schwaig mit einem Werkzeug tödliche Verletzungen zugefügt hat. Später unternahm die Tatverdächtige einen Suizidversuh, den sie überlebte ( Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de).

Keine Hinweise auf die Beteiligung anderer Personen

Hinweise auf die Beteiligung anderer Personen ergaben sich, nach den Angaben der Polizei nicht.
Die 39-jährige wurde am 26. Dezember auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim, dem zuständigen Ermittlungsrichter unter dem Tatvorwurf des zweifachen Mordes vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl. Die Frau wurde im Anschluss von den Ermittlern der Kripo Rosenheim unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Weil sich konkrete Anhaltspunte für psychische Auffälligkeiten bei der 39-jährigen ergaben, sollen zeitnah fachärztliche, gutachterliche Untersuchuchungen durchgeführt werden.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Tat waren im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) mehrere Teams der Krisenintervention des BRK für die Betreuung von Angehörigen der betroffenen Familie und weiteren Personen aus dem sozialen Umfeld helfend im Einsatz. Psychisch belastend war dieser schreckliche Vorfall auch bei den Polzisten, die dabei im Einsatz waren. Sie werden inzwischen von der Betreuungsgruppe des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd und vom Zentralen Psychologischen Dienst (ZPD) der Bayerischen Polizei betreut.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

Weihnachten im Gefängnis: Bundespolizei nimmt gesuchten Bulgaren fest

Weihnachten im Gefängnis: Bundespolizei nimmt gesuchten Bulgaren fest

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Weihnachten im Gefängnis: Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen in Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) einen Tag vor Heiligabend (23.12.2024) einen Bulgaren festgenommen, der offene Justizschulden in Höhe von rund 5.500 Euro hatte. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen einen Tag vor Heiligabend (23.Dezember) einen bulgarischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann hatte offene Justizschulden in Höhe von rund 5.500 Euro. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, musste er die ersatzweise angeordnete Haft antreten und verbrachte Weihnachten im Gefängnis.

Beamte der Rosenheimer Bundespolizei kontrollierten den Bulgaren als Mitfahrer in einem PKW. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 58-Jährigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlagen. Das Amtsgericht Offenbach hatte den Bulgaren 2021 wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln und Anfang 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil der Mann die rund 5.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten nicht bezahlen konnte, kam die vom Gericht ersatzweise festgelegte Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten zum Tragen. Bundespolizisten brachten den Festgenommenen in die Justizvollzugsanstalt Bernau.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Freilassing: Zahlreiche Festnahmen über die Weihnachtsfeiertage

Freilassing: Zahlreiche Festnahmen über die Weihnachtsfeiertage

Freilassing – Arbeitsreich waren die Weihnachtsfeiertage für die Bundespolizei Freilassing. Sie verzeichneten 46 Fahndungstreffer und 9 vollstreckte Haftbefehle. 

Am 23. Dezember überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen 46-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen. Der Mann wies sich mit einem niederländischen Visum aus, das ihn bis zum 1. Mai 2024 zur Einreise und zum Aufenthalt im Schengenraum berechtigt hätte. Ermittlungen ergaben, dass er sich bereits seit 103 Tagen unerlaubt im Schengenraum aufhielt. Zudem wurde festgestellt, dass ein irakisches Visum aus seinem Reisepass entfernt worden war, was den Verdacht einer Straftat erhärtete. Bei der Durchsuchung des Gepäcks stellte die Bundespolizei Bargeldsummen von insgesamt 2.510 Euro sowie zwei Smartphones fest. Aufgrund des Verdachts der Geldwäsche und der unerlaubten Einreise wurde die Person nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am nächsten Tag nach Österreich zurückgewiesen.
Am Bahnhof Freilassing kontrollierte die Bundespolizei am 24. Dezember einen 49-jährigen rumänischen Staatsbürger in einem IC, gegen den ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro konnten vor Ort beglichen werden, wodurch der Betroffene weiterreisen konnte.

Am 26. Dezember kontrollierte die Bundespolizei um 21.30 Uhr auf der BAB 8 einen 42-jährigen türkischen Staatsbürger, der Fahrer eines PKW mit deutscher Zulassung war. Der Mann, der lediglich eine abgelaufene deutsche Duldung vorweisen konnte, besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Darüber hinaus war das Fahrzeug zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Gegen den Fahrer besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise, des unerlaubten Aufenthalts, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem lagen drei Haftbefehle des Amtsgerichts Mannheim beziehungsweise der Staatsanwaltschaft Mannheim vor. Dabei handelt es sich um Haftbefehle wegen Betrugs, Insolvenzverfahren und einer Straftat nach dem GmbH-Gesetz. Die Sachbearbeitung dauert derzeit an.
Zudem nahm die Bundespolizei an diesem Tag an der Raststelle Hochfelln Nord einen 42-jährigen türkischen Staatsbürger fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vor, da er einer Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war. Der Mann wurde in eine JVA eingeliefert.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Gefährlicher „Mix“: Brand durch Lichterketten, Batterien und Gaskartuschen

Gefährlicher „Mix“: Brand durch Lichterketten, Batterien und Gaskartuschen

Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Als gefährlicher „Mix“ entpuppten sich am gestrigen Freitagmorgen (27.12.2024) Lichterketten, Batterien sowie Gaskartuschen auf einer Terrasse im Stephanskirchner Ortsteil Haidholzen (Landkreis Rosenheim). Es kam zum Brand. 

Eine 51-jährige lagerte diese beiden Gegenstände auf ihrer Terrasse. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei kam es aufgrund unsachgemäßer Handhabung bzw. Lagerung zu einer elektrischen Spannung, die in der Folge zu einem Brand führte.
Als die Rosenheimer Polizei vor Ort ankam, schlugen die Flammen aus den Batterien und Gaskartuschen den Beamten entgegen. Mittels Feuerlöscher versuchten die Polizisten das Feuer einzudämmen. Die Feuerwehr löschte den Brand dann endgültig ab.
Die Flammen verursachen an der Außenfassade des Anwesens einen Sachschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Zu einer Gefahr für Menschen kam es nicht.
Gegen die 51-jährige wurde ein Bußgeldverfahren aufgrund von Brandverhütungsvorschriften eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Zum Jahreswechsel: Gefährliche Gegenstände an 8 bayerischen Bahnhöfen verboten

Zum Jahreswechsel: Gefährliche Gegenstände an 8 bayerischen Bahnhöfen verboten

Bayern – Zum Jahreswechsel gilt an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Der Rosenheimer Christkindlmarkt wird abgebaut

Der Rosenheimer Christkindlmarkt wird abgebaut

Rosenheim – Weihnachten 2024 ist vorbei. Den gestrigen Freitag (27.12.2024) nutzten viele für einen Shoppingbummel durch die Stadt. Gleichzeitig liefen dort die Abbauarbeiten für den Rosenheimer Christkindlmarkt auf vollen Touren. 

Die ersten Buden wurden bereits kurz nach Schluss am 24. Dezember abgebaut. Gestern gingen die Arbeiten dann weiter. Der Christbaum darf aber noch einige Tage stehen bleiben.
(Quelle: Artikel: Josefa Staudhammer / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)