Bayern macht den Weg frei für den Wassercent
Bayern – Der Wassercent in Bayern kommt. Das hat der bayerische Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die neue Abgabe war bis zuletzt extrem umstritten.
Ziel der umfassenden Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist es, das „Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen und unser Trinkwasser noch besser zu schützen“. Unter anderem zählt dazu die Einführung eines Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser. Ab Mitte 2026 soll der „Wassercent“ kommen.
Bayern ist nicht das erste Bundesland mit dieser Abgabe: Baden-Württemberg führte den Wassercent als erstes Bundesland bereits im Jahr 1988 ein, Der Freistaat Bayern ist nun das 14. Bundesland, dass das lebensnotwendig Gut Wasser mit einer Abgabe belegt.
10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser sollen fällig werden
Das Entgelt beträgt, laut Gesetzentwurf, einheitlich 10 Cent pro entnommenen Kubikmeter Grundwasser. Zur besseren Anschaulichkeit: Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht, laut Co2online,in deutschen Haushalten pro Jahr durchschnittlich 180.000 Liter – umgerechnet also 180 Kubikmeter. Sie muss mit dem Wassercent also zusätzlich 18 Euro mehr pro Jahr ausgeben.
Der Gesetzentwurf sieht zwar einen Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr vor. Laut br.de kommt dies aber Privatpersonen nicht zugute. Die Freimenge gilt demnach nicht für den einzelnen Kunden, sondern für den Wasserversorger. Dieser legt die Freimenge dann auf seine Nutzer um und stellt für sie den Wassercent in Rechnung.
Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabepflicht ausgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Wasserentnahmen aus Brunnen durch die Feuerwehr zum Löschen bei Bränden oder Wasserentnahmen für Nutzungen, die keine Genehmigung benötigen (z.B. Gartenbrunnen) sowie für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder Entnahmen in geringeren Mengen zu einem vorübergehenden Zweck. Auch Wasserentnahmen zum Kühlen, für die Fischerei oder durch Wasser- und Bodenverbände zur Bewässerung sollen kostenlos bleiben. Zusätzlich sollen Wasserentnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien von der Zahlung des Entgelts ausgenommen werden (Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung)
Bayerischer Gemeindetag kritisiert die Pläne
Kritik an den Plänen kommen vom Bayerischen Gemeindetag. Dort sieht man eine Ungleichbehandlung. „Die absoluten Belastungshöhen mit zehn Cent pro Kubikmeter sind dabei nicht das Problem. Vielmehr jedoch die vergebene Chance, über Messeinrichtungen in allen Brunnen endlich eine geschlossene Wasserbilanz zu bekommen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Regierungskoalition spreche von „weniger Kontrolle und mehr Vertrauen“. Wer also an seinem privaten Brunnen schätzte, dass er mehr als 5000 Kubikmeter Wasser entnehme, dem komme eine hohe Freimenge von 5.000 Kubikmeter zugute. Dr. Uwe Brand, Präsident des Bayerischen Städtetags: „Unsere Sorge ist, dass es ein Privatverbraucher im Haus oder Wohnung berechtigterweise nicht verstehen wird, warum er ab dem 1. Kubikmeter dem Wassercent bezahlen muss, der Nachbar für seine 1350 Mastschweine jedoch nicht“.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)