Wenn der Feiertag aufs Wochenende fällt – DGB Bayern fordert Ausgleich für Beschäftigte
Rosenheim / Bayern – Heute, am 1. November, ist Allerheiligen – ein gesetzlicher Feiertag in Bayern. In diesem Jahr fällt er allerdings auf einen Samstag. Was für viele nach einem zufälligen Kalendereffekt klingt, bedeutet für zahlreiche Beschäftigte den Verlust eines freien Tages. Denn Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden in Deutschland bislang nicht nachgeholt. Genau das kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bayern und fordert eine gesetzliche Regelung, die künftig einen Ausgleich schafft.
„Während Arbeitgeber wie die vbw am liebsten einen Feiertag abschaffen wollen, gehen wir den umgekehrten Weg“, erklärt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. „Beschäftigte dürfen nicht um ihre Erholungszeit gebracht werden – weder durch Streichung noch durch ungünstige Kalenderzufälle. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Arbeitszeitgesetz zu verankern, dass gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am nächsten Werktag nachgeholt werden.“
Nach Ansicht des DGB ist die Forderung auch ein Zeichen von Fairness gegenüber Beschäftigten, die ohnehin an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen – etwa im Handel, in der Pflege oder in der Gastronomie.
Streit um Feiertage und Arbeitszeit
Im Frühjahr hatte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) vorgeschlagen, einen kirchlichen Feiertag in Bayern zu streichen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Für den DGB ist das der falsche Weg. Stiedl verweist auf eine Untersuchung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, die belegt: Das Streichen von Feiertagen führt nicht zu mehr Wirtschaftswachstum. Im Gegenteil – angesichts steigender Krankenstände sei ausreichende Erholung wichtiger denn je.
„Gesetzliche Feiertage sind notwendige Erholungspausen, die zur Stressreduzierung und zum Wohlbefinden beitragen“, betont Stiedl. „Gut erholte Beschäftigte sind motivierter, gesünder und leistungsfähiger – und davon profitieren am Ende des Tages auch die Arbeitgeber.“
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Blick über die Landesgrenzen
Ein Blick ins Ausland zeigt: Deutschland ist mit dieser Regelung Nachzügler. In Großbritannien, den USA, Polen und mehr als 85 weiteren Ländern weltweit ist es längst üblich, Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am folgenden Werktag nachzuholen.
„Was in zahlreichen anderen Ländern selbstverständlich ist, muss endlich auch in Deutschland Standard werden“, so Stiedl weiter. Selbst Ministerpräsident Markus Söder habe sich bereits klar gegen die Streichung von Feiertagen ausgesprochen. Nun müsse, so der DGB-Vorsitzende, der nächste Schritt folgen: eine faire Kompensationsregelung, „damit niemand um arbeitsfreie Tage gebracht wird“.
Wie oft passiert das überhaupt?
In Bayern, das mit bis zu 13 gesetzlichen Feiertagen im Jahr bundesweit an der Spitze liegt, kommt es immer wieder vor, dass Feiertage auf Wochenenden fallen. 2025 betrifft das neben Allerheiligen keinen weiteren Feiertag – doch in den Vorjahren fiel beispielsweise Neujahr 2022 auf einen Samstag und damit ebenfalls auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag. Eine verbindliche Nachholregelung gibt es bislang nicht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG) schreibt lediglich vor, dass Beschäftigte ihren Lohn behalten, wenn die Arbeit wegen eines Feiertags ausfällt – nicht aber, dass ein Ersatzruhetag gewährt werden muss.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: DGB Bayern /Wikipedia / Beitagsbild: Symbolfoto re)