„Gefährdete Arten im Fadenkreuz“: LBV kritisiert geplante Neuregelungen im bayerischen Jagdgesetz
Hilpoltstein / Bayern – Bis zum 7. Januar 2026 lief das Anhörungsverfahren zur geplanten Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes. Der Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) reichte hierzu seine Stellungnahme beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.
Der Verband betonte, dass die ursprünglich geplanten weitreichenden Gesetzesänderungen zulasten des Artenschutzes durch das Engagement des LBV abgewendet werden konnten. Dennoch sah der LBV im aktuellen Gesetzentwurf weiterhin kritische Punkte.
So lehnte der Verband die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ab. „Der Schlüssel zur Reduzierung von Nutztierrissen liegt nicht in der Jagd, sondern im konsequenten und wirksamen Herdenschutz“, sagte Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Der LBV forderte, Jagdrecht und Jagdzeiten konsequent an wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem tatsächlichen Erhaltungszustand der Arten auszurichten. „Naturschutz und Jagd müssen sich an klaren fachlichen Kriterien orientieren – nicht an politischen Symboldebatten“, so von Lindeiner.
Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sei eine Regulierung des Wolfsbestands durch Jagd nicht erforderlich. Von Lindeiner erklärte: „Bereits heute sind Entnahmen einzelner auffälliger Wölfe über Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes rechtssicher möglich. Dies respektiert selbstverständlich auch der LBV. Die fachlichen Grundlagen für die Entnahme einzelner Wölfe bietet der bayerische Aktionsplan Wolf.“ Entscheidend sei, dass Tierhalterinnen und Tierhalter vor Ort besser beraten und beim standortangepassten Herdenschutz unterstützt würden. Öffentliche politische Aussagen, die eine vereinfachte Bejagung des Wolfs suggerierten, hielt der LBV für irreführend.
Jagd auf gefährdete Vogelarten
Kritisch bewertete der LBV auch geplante Regelungen zur Jagd auf zahlreiche Vogelarten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befanden oder negative Bestandsentwicklungen zeigten. Besonders betroffen sei das Rebhuhn, Vogel des Jahres 2026 und eine der am stärksten rückläufigen Vogelarten in Deutschland und Europa. „Wir erheben nicht die Forderung, das Rebhuhn aus dem Jagdrecht zu nehmen. Wegen der starken Gefährdung dieser Art sollte die Jagd aber so lange ausgesetzt werden, bis Schutzmaßnahmen greifen und sich die Bestände nachweislich erholen“, sagte von Lindeiner.
Für Entenvögel wie Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Tafel- und Samtente sowie die Wald-Saatgans sprach sich der LBV für eine ganzjährige Schonzeit in Bayern aus. Gleiches galt für die Waldschnepfe, deren Bejagung aus Sicht des Verbands nicht sachlich begründet sei. Auch die Jagd auf Großmöwen, etwa die Silbermöwe, hielt der LBV für fachlich nicht gerechtfertigt. Von Lindeiner ergänzte: „Wir gehen allerdings davon aus, dass die nahen Verwandten Steppen- und Mittelmeermöwen, die nicht jagdbar sind, auch schon mal ins Visier geraten.“ Die Bejagung sei weder notwendig noch ökologisch sinnvoll, und die Tiere könnten nicht verwertet werden.
Transparenz bei Abschusszahlen gefordert
Darüber hinaus kritisierte der LBV, dass der Zugang zu Informationen über jagdliche Entnahmen eingeschränkt werden solle. „Transparente Daten über Abschüsse – insbesondere bei Arten mit Managementbedarf wie Wolf oder Graureiher – sind unverzichtbar, um den Erhaltungszustand bewerten und gegebenenfalls Management- und Schutzmaßnahmen anpassen zu können. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen“, so von Lindeiner.
(Quelle: Pressemitteilung / Beitragsbild: Symbolfoto re)