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22-jähriger greift Polizisten in ICE an

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. März 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München / Nürnberg – Am Sonntagnachmittag (24.3.2024)) griff ein 22-Jähriger in einem ICE, auf dem Weg von Nürnberg nach München, einen Polizisten tätlich an und verletzte ihn leicht.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Kurz nach 16 Uhr wurden im ICE 1109, auf dem Weg von Nürnberg nach München, eine 17-jährige Rumänin und ihr 22-jähriger deutscher Begleiter im Schnellzug ohne Fahrschein angetroffen. Da die beiden keine Ausweispapiere vorwiesen, zog die Zugbegleiterin einen im ICE fahrenden, uniformierten Polizisten hinzu. Als der 39-jährige Polizist des Freistaates Bayern beim 22-Jährigen aus Fürth in einer mitgeführten Tasche Ausweisdokumente aufgefunden hatte, wurde er unvermittelt tätlich angegriffen. Die 17-Jährige filmte sowohl die Polizeimaßnahme als auch den Angriff gegen den Polizisten. Beim Gerangel fiel dem 22-Jährigen ein Reizstoffsprühgerät aus der Tasche.

Schläge mit dem Ellenbogen

Durch Schläge mit dem Ellenbogen in Richtung des Kopfes des Beamten wurde dieser im Gesicht sowie im Nackenbereich leicht verletzt. Zusätzlich wurde er durch den Fürther mehrfach beleidigt.
Am Hauptbahnhof in München nahmen informierte Beamte der Bundespolizei den Angreifer und dessen Mitreisende in Empfang. Dabei wurden sowohl das Reizstoffsprühgerät als auch das Mobiltelefon, mit dem gefilmt wurde, sichergestellt. Der ICE 1109 war Sonntagnachmittag stark ausgelastet. Zu Behinderungen im Betriebsablauf der Deutschen Bahn kam es nicht.
Gegen den 22-Jährigen ermittelt die Münchner Bundespolizei wegen eines tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Leistungserschleichung. Die 17-Jährige erwartet neben einer Strafanzeige wegen der Schwarzfahrt auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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