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Corona: Neue Regeln in den Schulen

Corona-Test

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

22. November 2021

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Rosenheim / Landkreis – In den vergangenen Tagen wurden viele Eltern in Stadt- und Landkreis Rosenheim durch die Schulen ihrer Kinder über eine neue Anordnung des Gesundheitsamtes Rosenheim informiert. Demnach muss ein Corona-Ausbruch in einer Klasse nun erst ab 3 oder mehr Fällen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Außerdem heißt es in dem betreffenden Schreiben: „Im Falle eines positiven Coronatests müssen die Banknachbarn auf Grund der Maskenpflicht am Platz nicht mehr in Quarantäne.“ Wie kann das sein, in Zeiten extrem hoher Inzidenz und angespannter Lage in den Kliniken? Wir haben beim Landratsamt Rosenheim nachgefragt und haben folgende Antwort bekommen:

„Die Informationen, die von der Schule an die Eltern versandt wurden, sind richtig.Aufgrund der hohen Fallzahlen musste das Gesundheitsamt seine Arbeitsabläufe anpassen. Zum Teil sind einzelne Maßnahmen bzw. Anordnungen auch gar nicht mehr nötig.
Dazu zählt, dass eine intensivierte Testung bei positivem Selbsttest nicht mehr durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss, weil diese in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert ist.
Wenn ein PCR-Bestätigungstest positiv ausfällt, bedeutet das nicht mehr, dass ein Banknachbar in Quarantäne muss. Das liegt an der Wiedereinführung der Maskenpflicht, denn das Tragen einer Maske bietet weitgehenden Schutz vor einer Ansteckung.
Eine Konsequenz daraus ist, dass bei Einzelfällen eine Meldung an das Gesundheitsamt entbehrlich ist, weil keine Maßnahmen mehr angeordnet werden müssen.
Erst wenn mindestens drei Fälle in einen zeitlichen Zusammenhang auftreten, die möglicherweise auf einen schulischen Kontakt zurückzuführen sind, wird von einem Ausbruchsgeschehen ausgegangen. Hier kann weiterhin eine Klassenquarantäne ausgesprochen werden, deshalb ist die Schule angehalten, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen um das weitere Vorgehen zu besprechen.“

Weitere Informationen zum Thema „Corona“ finden sich auf der Startseite von www.landkreis-rosenheim.de:

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