Rosenheim / Landkreis – Keine weiteren Luftreinigungsgeräte: Knapp vier Monate, nachdem der Kreisausschus Rosenheim die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Beschaffung entsprechender mobiler Luftreinigunsgeräte beauftragte, entschied er nun, auf die Beschaffung der Geräte zu verzichten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim hervor.
Der Landkreis Rosenheim ist Sachaufwandsträger für 21 weiterführende Schulen und zwei Fachschulen. Damit ist er auch grundsätzlich für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer zuständig.
In einer jüngsten Debatte des Kreisausschusses wurden zahlreiche Argumente für und gegen die Anschaffung diskutiert. Maßgeblich war letztlich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Raumhygiene in Schulräumen anders entwickelt habe, als dies zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens absehbar gewesen sei.. Vor vier Wochensei man noch davon ausgegangen, dass bei Einsatz solcher Geräte auf jeden Fall der dauerhafte Präsenzunterricht gewährleistet werden könne. Inzwischen weise der Bayerische Landkreistag aber darauf hin, dass dies nicht zutreffend sei.
„Mobile Luftreinigungsgeräte
ersetzen Lüften nicht“
Zweifel gibt es auch beim Umweltbundesamt, das klar für das Lüften in den Klassenzimmern und den Einsatz von CO2-Ampeln wirbt. Zudem ist seit der Ausschreibung von der Bayerischen Staatsregierung der Rahmenhygieneplan Schulen neu überarbeitet worden. Demzufolge findet der Präsenzunterricht grundsätzlich inzidenzunabhängig ohne Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Der noch im Juli im Raum stehende Verzicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einsatz von Luftreinigungsgeräten findet sich ebenso nicht im Rahmenhygieneplan vom 11. November wie der Verzicht auf das regelmäßige Lüften. Explizit heißt es dort: „Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern.“ Mobile Luftreinigungsgeräte ergänzen das Lüften, aber ersetzen es nicht.
Mangels „signifikanter Vorteile“ entschied der Kreisausschuss deshalb am Ende mehrheitlich keinem Anbieter den Zuschlag für den Kauf vom mobilen Luftreinigungsgeräten zu erteilen und die Ausschreibung aufgrund geänderter Voraussetzungen bei der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebes aufzuheben.
(Quelle: Pressemeldung Landratsamt Rosenheim / Beitragsfoto: adobe.stock.com/Mizkit)
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