München / Berlin – Die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt national einheitliche Maßnahmen nach dem Vorbild Bayerns. Eine Verschärfung gibt es allerdings auch für die bayerischen Gewerbetreibenden. Die 2G-Regelung wird auch auf den Handel mit Ausnahme des täglichen Bedarfs eingeführt. Der Bund der Selbstständigen – Gewerbeerband Bayern ( BDS) sieht diesen Beschluss kritisch: „Wieder ein Konjunkturpaket für die Onlineriesen auf Kosten des regionalen Handels“.
Der jüngste Beschluss werfe viele Fragen auf, heißt es in einer aktuellen Pressemeldung: „Was ist unter täglichem Bedarf zu verstehen? Dürfen Discounter wieder Produkte des Fachhandels vertreiben etc.?“
Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern mahnt die politischen Entscheidungsträger: „Wie soll ein Fachhänder 2G kontrollieren? – es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit am Eingang zu kontrollieren. Dies ist mit erheblichem Personalmehraufwand verbunden. Dies führt zu höheren Kosten bei gleichzeitiger weniger potentiellen Kunden.“
„Wir mahnen an dieser Stelle
Gleichberechtigung an“
Die Maßnahme verlagere das Geschäft wieder verstärkt zu den Online-Riesen. Gerade das für viele Fachhändler überlebenswichtige Weihnachtsgeschäft gehe dadurch in erheblichem Maße verloren. „Die Stärkung des regionalen Handes hat eine weitere Absage erhalten – und das vor allem vor dem Hintergrund, dass in den Läden bisher keine verstärkte Ansteckungsgefahr bestätigt wurde“, heißt es in der betreffenden Pressemeldung weiter. Das Sportfachgeschäft dürfe seine Jogginghose nur unter 2G verkaufen, der Discounter dürfe für alle Kunden seine Türen öffnen. „Wir manen an dieser Stelle Gleichberechtigung an“, zeigt sich Sehorz kämpferisch.
(Quelle: Pressemitteilung BDS Bayern / Beitragsfoto: Josefa Staudhammer)
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