Beispiel: Bei einer Frau aus Valley im Landkreis Miesbach meldette sich am Telefon ein weinender Mann und gab vor, ihr Sohn zu sein. Er sei in einen Unfall verwickelt. Da die Valleyerin recht schnell feststellte, dass es sich bei den Anrufer nicht um ihren Son handelte, legte sie auf. Nach den Angaben der Polizei ging sie auch auf einen weiteren Anruf des unbekannten Mannes nicht ein, bracht erneut das Telefonat ab und informierte kurz darauf die Polizeiinspektion Holzkirchen.
In den vergangenen 24 Stunden wurden auch den Polizeiinspektionen Rosenheim, Bad Wiessee, Bad Tölz und Brannenburg vermeht „Schockanrufe“ gemeldet.
Die Täter setzen ihre Opfer dabei emotional so stark unter Druck, dass diese bereits sind ihren vermeintlichen „Angehörigen“ durch die Übergabe hoher Bargeldsummen oder anderer Vermögenswerte schnellstens aus ihrer „Notlage“ zu befreien.
Die Polizei rät:
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Auch nicht durch fingierte Schreie oder weinende Personen im Hintergrund. Bitte behalten Sie einen kühlen Kopf.
- Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie die Anrufer (z.B. im Falle eines vermeintlichen Familienangehörigen) grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
- Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Angehörige wissen kann.
- Seien Sie misstrauisch, wenn die Anrufer (vermeintliche Angehörige/ falsche Polizisten oder Staatsanwälte) von einem Unfall, einer Notlage oder einem finanziellen Engpass berichten UND Geld fordern.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Erfragen Sie eine Rückrufnummer.
- Nehmen Sie selbst umgehend Kontakt mit dem/den Angehörigen auf.
- Im Zweifel legen Sie auf und rufen Sie die 110 an oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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