Mallersdorf / Landkreis Straubing-Bogen – Mauersegler und Haussperlinge, die verzweifelt in der Luft kreisen. Jungvögel, die aus ihrem Nest fallen und unter Schutt begraben werden – zu diesen furchtbaren Szenen kam es bei einer Baustelle in Mallersdorf. Naturschützer haben Strafanzeige gestellt. Ehrenamtliche des LBV haben einen Baustopp erreicht.
Vergangenen Dienstag wurde Bettina Schröfl, 1. Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe Straubing-Bogen, zu der betreffenden Baustelle gerufen, nachdem Anwohner beobachteten, wie etwa 50 Mauersegler über der Abbruchstelle in der Luft kreisten und versuchten, die noch nicht flüggen Jungvögel zu retten, die zahlreich zu Boden fielen und anschließend im Schutt begraben wurden. Durch den engagierten Einsatz der ehrenamtlichen LBV-Aktiven vor Ort wurde dann ein Baustopp erwirkt. „Es ist absolut unverständlich, wie die Tiere von Abbruchfirma und Bauleitung einfach ignoriert und mit den Bauarbeiten fortgefahren wurde. Ein behördlich angeordneter Baustopp war deshalb zwingend und mit sofortiger Wirkung notwendig, um die noch verbleibenden besetzten Nester zu schützen“, so Bettina Schröfl.
Mauersegler wären eh in
zwei Wochen in Richtung Afrika abgeflogen
Das Unverständnis ist umso größer, da die Mauersegler in etwa zwei Wochen ihr Brutgebiet bereits wieder in Richtung Afrika verlassen und der nun entstandene Konflikt leicht hätte vermieden werden können. „Grundsätzlich ist jeder Bauende dazu verpflichtet, die Einhaltung des Artenschutzes im Zuge von Abbruch- oder Bauarbeiten einzuhalten. Es ist die Pflicht der Verantwortlichen sich vorab zu erkundigen, ob ein möglicher Konflikt auf der Baustelle droht. Leider ist das wohl den wenigsten Architekten, Baufirmen oder Hauseigentümern bekannt“, erklärt Andreas von Lindeiner. Gebäudebrütende Vogelarten wie der Mauersegler und Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 44 Absatz 1 besonders oder sogar streng geschützt, ebenso wie ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden.
Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden, beispielsweise durch Staubnetze oder Baugerüste. Sind Bauarbeiten notwendig, kann die Höhere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Nester nicht mehr besetzt sind und wenn anschließend ein Ersatz für die zerstörten Nistplätze geschaffen wird.
(Quelle: LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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