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Abkochgebot in Teilen von Tuntenhausen

Wasser in Glas

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

30. August 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Tuntenhausen / Landkreis Rosenheim – In Teilen der Gemeinde Tuntenhausen muss ab sofort das Trinkwasser vorsorglich abgekocht werden. Grund: Bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung wurden bei einer Probe coliforme Keime nachgewiesen. Die Ursache für die Verkeimung ist aktuell nicht bekannt. Hier die Information des Landratsamtes Rosenheim im Wortlaut.

Bei einer routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung wurden bei einer Probe coliforme Bakterien im Trinkwasser des Wasserbeschaffungsverbandes Ostermünchen nachgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim muss daher ab sofort vorsorglich das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Tuntenhausen abgekocht werden.

Das Abkochgebot betrifft folgende Ortsteile, da diese vom Wasserbeschaffungsverband Ostermünchen versorgt werden:

  • Aubenhausen
  • Berg
  • Brettschleipfen
  • Eggarten
  • Eisenbartling
  • Haus
  • Holzbichl
  • Moosmühle
  • Oberrain
  • Ostermünchen
  • Pangraz
  • Seisrain
  • Stetten
  • Unterrain
  • Weiching

Zusätzlich wird mit einer Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlor begonnen. Sobald ausreichend Chlor im Versorgungsnetz vorhanden ist, wird über die Beendigung des Abkochgebotes informiert.

Da bis dahin eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, wurde heute (30.08.2022) dem Verband durch das Staatliche Gesundheitsamt mündlich angeordnet, dass das Wasser bis auf Weiteres im gesamten Versorgungsbereich nur im abgekochten Zustand zu Trinkwasserzwecken verwendet werden darf.
Das Wasser sollte für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden (~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten einzuhalten, um Keime effektiv abzutöten:

– zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
– zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte und kranke Personen
– zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
– zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, es sei denn es wird eine Geschirrspülmaschine verwendet
– zum Zähneputzen und zur Mundpflege – für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden,
Nasenspülung etc.)
– zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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