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Geflügelpest bei Möwe in Prien

Möwe sitzt auf Holzpfosten am Steg am Chiemsee

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. März 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Prien / Landkreis Rosenheim – Bei einer verendeten Möwe in Prien am Chiemsee wurde jetzt der Nachweis auf das hochpathogene Influenzavirus H5N1 erbracht. Es war der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel in der Region in diesem Jahr.

Vor diesem Hintergrund bittet das Veterinäramt darum, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinem Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zudem ist die Fütterung von Wildwasservögeln derzeit nicht erlaubt. Fütterungsplätze stellen naturgemäß ein höheres Risiko für eine mögliche Übertragung dar, da hier viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Des Weiteren weißt das Landratsamt noch einmal eindringlich darauf hin, die derzeit geltenden Regelungen der Allgemeinverfügung vom 25. November 2022 genau einzuhalten. Diese war erlassen worden, um Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tiere haben seitdem eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen unbefugte Personen, Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Geflügelschauen
sind verboten

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten.

H5N1-Virus kann durch den direkten
Kontakt von Wildvögeln erfolgen

Eine Übertragung des H5N1-Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln erfolgen. Geflügelpest-Viren können aber auch durch Kot oder anderweitig viruskontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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