Bad Feilnbach / Landkreis Rosenheim – Achtung: Das Trinkwasser im Raum Bad Feilnbach muss bis auf Weiteres abgekocht werden. Grund für die Verunreinigung war wohl der Starkregen vor einer Woche.
Betroffen von der Abkochverfügung sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e.V.
Folgende Bereiche sind nicht betroffen: Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e.V. Alle von der Wassergemeinschaft „Großer Stein“ e.V. versorgten Orte. Alle von den Stadtwerke Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.).
Bei einer Untersuchung aufgrund des Starkregens am vergangenen Montag (3.6.2024) wurde im Trinkwasser eine Keimbelastung festgestellt. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Die Abkochverfügung gilt solange, bis eine ausdrückliche Entwarnung gegeben wurde.
Die Gemeinde Bad Feilnbach schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „Bitte waschen Sie kein Obst, kein Gemüse und keinen Salat mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkinder wird empfohlen, Stilles Mineralwasser zu verwenden. Die Benutzung als Brauchwasser (z.B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann laut Gesundheitsamt benutzt werden, es sollte jedoch nicht mit Sparprogramm gespült werden. Tiere dürfen das Wasser trinken“
(Quelle: Pressemitteilung Bad Feilnbach / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
Hallo, leider sind die Flaschen Orte aufgeführt. Hier die Meldung von der Gemeinde Bad Feilnbach:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Trinkwasser in den von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Bereichen darf bis auf Weiteres nur noch in abgekochtem Zustand verzehrt werden! Die Abkochverfügung gilt solange, bis eine ausdrückliche Entwarnung gegeben wurde. Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e.V.
Folgende Bereiche sind nicht betroffen:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e.V.
Alle von der Wassergemeinschaft „Großer Stein“ e.V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerke Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.).
Danke für die Info. Das ändern wir gleich auch noch direkt in der Meldung ab.