Rosenheim / Bayern / Deutschland – Nicht jedermanns Geschmack: Ab dem heutigen Montag (10.2.2025) darf Mehlwurmlarvenpulver in zahlreiche Grundnahrungsmittel eingearbeitet werden. Eine neue EU-Verordnung macht es möglich.
Verwendet werden Mehlwurm-Larven (Tenebrio militor). Bisher kannten diese Tierchen vor allem Tierfreunde beispielsweise als Vogelfutter. Mit dem heutigen Montag finden sie aber nun auch noch mehr Einzug in die Küche der Menschen in Europa. Um genau zu sein geht es um UV-behandeltes Pulver der Mehlwurm-Larven. Beigemischt werden dürfen sie nun in einer ganzen Reihe von Grundnahrungsmitteln, wie beispielsweise Brot, Gebäck, Nudel, Kartoffel- und Käseprodukte und sogar in Kompotte aus Obst und Gemüse.
Erzeuger des neuartigen Insektenprodukts ist das französische Unternehmen „Nutri`Earth“. Dieses hat bereits im Jahr 2019 einen entsprechenden Antrag gestellt und besitzt nun das Monopol auf den Vertrieb in der EU.
Die Zulassung bezieht sich übrigens auf die UV-Behandlung des Mehlwurmpulvers. Die Tiere an sich sind in der Europäischen Union schon seit Jahren als Lebensmittel zugelassen.
Blick in die Zutatenliste lohnt
Was bedeutet das nun für Verbraucher? Wer kein Mehlwurmpulver in seinen Lebensmitteln haben will, sollte ab jetzt immer einen Blick auf die Zutatenliste werden, insbesondere dann, wenn sie Allergiker sind.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Beitragsbild: Karin Wunsam)


Na denn, guten Appetit! 😉. Wozu wird es beigemischt? Geschmacksverstärker? Der Bäcker hat keine Zutatenliste, muss es aber auch irgendwie deklarieren.
Muss man die Welt noch verstehen?
Wir brauchen kein Mehlwurmpulver in unseren Lebensmitteln.
Und Geschäfte die es einarbeiten müssen an den Produkten wo es drin ist kennzeichnen.
Für meine Familie und mich kommt es nicht in Frage.
Mit freindlichem Gruss A. M.