Rosenheim – Dieser Rosenheimer Stadtratsbeschluss sorgte für Wirbel: Mit 26 zu 12 Stimmen sprachen sich die Stadträte jüngst gegen das kostenlose Parken für E-Autos in der Stadt aus und stellten sich damit gegen die Verordnung des Freistaats (wir berichteten), Nun steht fest: das ändert nichts an der jetzigen Regelung.
„Wir haben jetzt beschlossen, dass wir die Parkgebührenordnung nicht ändern. Aber was bedeutet das nun für die Fahrer von E-Autos?“, fragte sich nicht nur CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller nach der denkwürdigen Abstimmung. Und tatsächlich war die Antwort auf diese Frage gar nicht so leicht. Denn in der Theorie hätte es durch das mehrheitliche „Nein“ der Rosenheimer Stadträte sogar passieren können, dass E-Auto-Fahrer trotz Verordnung des Freistaates in der Stadt Rosenheim mit einem Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit belegt werden, wenn sie kein Parkticket an den städtischen Parkplätzen ziehen.
Nun aber gibt es für sie Entwarnung. „E-Autos parken in Rosenheim am Straßenrand und auf der Loretowiese weiterhin bis zu drei Stunden kostenlos. Möglich wird das durch eine Verordnung des Freistaats Bayern“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Stadt Rosenheim.
Weil in der Normenhierarchie die staatliche Rechtsverordnung höher wiegt als eine kommunale Satzung, steht nun fest, dass zur Umsetzung dieser Verordnung gar keine Änderung der städtischen Parkgebührensatzung notwendig ist.
„Es spielt keine Rolle, ob uns das gefällt oder nicht“
„Diese staatliche Rechtsverordnung muss in Rosenheim, so wie in jeder anderen bayerischen Kommune auch, umgesetzt werden. Ich finde, dass die Regelung zu stark in die kommunale Selbstverwaltung eingreift und die Entscheidung über Parkgebühren uns, also dem Stadtrat, überlassen werden sollte. Es spielt aber keine Rolle, ob uns das gefällt oder nicht. Der Freistaat Bayern hat entschieden und dem kommen wir nach“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.
Um kostenlos parken zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen.
Wer auf der Loretowiese länger parken möchte, muss zusätzlich zur ausgelegten Parkscheibe einen entsprechenden Parkschein lösen. Dies gilt auch für die App Parkster. Die Verkehrsüberwachung berücksichtigt die drei kostenlosen Stunden. Wichtig: Für E-Autos, die in Rosenheim am Straßenrand parken, gilt allerdings die Höchstparkdauer für zwei Stunden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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