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Bei Frost und Schnee: Rosenheimer Baubetriebe können Saison-Kurzarbeitergeld nutzen

Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter in Rosenheim laufen Job und Lohn weiter -ach wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen - durch das Saison-Kuzrarbeitergeld. Darauf hat di IG Bau Oberbayern hingewiesen. Foto. .Copyright IG Bau - Nils Hillebrand

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Dezember 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Landkreis / Bayern – Die rund 900 Jobs im Baugewerbe in Rosenheim sind auch im Winter „sicher“. Selbst bei Schnee und Frost laufen Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen weiter. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, erklärt Harald Wulf von der IG BAU Oberbayern.

 „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Harald Wulf, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern. Vom Dezember bis März könnten Bauarbeiter so weiterbeschäftigt werden, auch wenn das Arbeiten im Freien unmöglich sei. Die Arbeitsagentur biete dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns, betont Wulf.

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 52 Baubetriebe in Rosenheim das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, erklärt Harald Wulf. Für die Beschäftigten bedeute dies eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, reiche es aus, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren. „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so Wulf.

Auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe sowie Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau profitieren laut Gewerkschaft vom Saison-Kurzarbeitergeld. Vor Antragstellung müssten Firmen prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen könnten, etwa in Produktion oder Lager. Alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Mehr Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es unter: Arbeitsagentur – Saison-Kurzarbeitergeld
(Quelle; Pressemitteilung Industriegwerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt / Beitragbild IG Bau – Nils Hillebrand)

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