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Mehr als 2.000 Geschlechtseinträge in Bayern im Jahr 2025 geändert

Hände unterschreiben ein Dokument. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

12. Juli 2026

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Bayern – Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 hat die Zahl der Änderungen des Geschlechtseintrags deutlich zugenommen. Im Jahr 2025 haben insgesamt 2.021 Menschen mit Wohnsitz in Bayern eine entsprechende Änderung vornehmen lassen.

Das teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.632 Geschlechtseintragsänderungen registriert. Davon entfielen 1.570 Fälle allein auf die beiden Monate November und Dezember nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

Im Verlauf des Jahres 2025 zeigte sich bei den Zahlen jedoch eine rückläufige Entwicklung. Während im ersten Quartal 848 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, waren es im vierten Quartal noch 260 Fälle.

Am häufigsten Änderung von weiblich zu männlich

Bei den Änderungen im Jahr 2025 entfielen 856 Fälle auf eine Änderung von weiblich zu männlich. Das entspricht einem Anteil von 42,4 Prozent. In 584 Fällen (28,9 Prozent) wurde der Eintrag von männlich zu weiblich geändert.
Weitere 581 Änderungen (28,7 Prozent) wurden als sonstige Änderungen erfasst, darunter beispielsweise Änderungen von weiblich zu divers.

Vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes waren Geschlechtseintragsänderungen vor allem über das Transsexuellengesetz (TSG) und eine Regelung im Personenstandsgesetz möglich. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in den zehn Jahren davor in Bayern durchschnittlich rund 300 entsprechende Verfahren pro Jahr durchgeführt. Angaben zum Ausgang dieser Verfahren oder zur Art der Änderung wurden dabei nicht erfasst.

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurden das Transsexuellengesetz und die entsprechende Regelung im Personenstandsgesetz abgelöst.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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