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PETA erstattet Anzeige wegen Rinderhaltung im Landkreis Rosenheim

Kühe im Stall beim Fressen. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. Juli 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Landkreis Rosenheim – Die Tierrechtsorganisation PETA hat nach eigenen Angaben Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen einer Rinderhaltung im Landkreis Rosenheim erstattet. Nach Angaben der Organisation wurden dem zuständigen Veterinäramt zuvor wiederholt Hinweise auf mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz übermittelt. Gleichzeitig fordert PETA ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung von Rindern sowie einen schrittweisen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft.

Nach Angaben von PETA gingen bei der Organisation wiederholt Hinweise auf eine Rinderhaltung im Landkreis Rosenheim ein. Über mehrere Monate seien dabei mutmaßliche Missstände dokumentiert worden. Die Tierrechtsorganisation berichtet unter anderem von in Anbindehaltung gehaltenen und teilweise stark mit Kot verschmutzten Rindern. Nun erstattete PETA nach eigenen Angaben Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

PETA verbindet den Fall mit politischen Forderungen

Die Tierrechtsorganisation nimmt den Fall zum Anlass, ihre politischen Forderungen zu erneuern. Sie spricht sich für ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung von Rindern aus und fordert darüber hinaus einen schrittweisen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft. „Laut Tierschutzgesetz dürfen Tieren keine erheblichen, länger andauernden Leiden zugefügt werden – genau das passiert aber bei der Anbindehaltung von Rindern. Dieses grausame Haltungssystem muss endlich konsequent beendet werden“, sagt Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PETA. Zur Begründung ihrer Forderungen verweist PETA unter anderem auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen aus dem Jahr 2025 sowie auf Entwicklungen in Niedersachsen. Nach Angaben der Organisation wird die Anbindehaltung von Rindern dort nicht mehr praktiziert.

Hinweis der Redaktion: Die in diesem Artikel wiedergegebenen Vorwürfe und Forderungen stammen von der Tierrechtsorganisation PETA. Ob über das von PETA geschilderte Bußgeldverfahren hinaus strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen, ist Gegenstand der von der Organisation erstatteten Anzeige. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes veröffentlicht Innpuls.me keine Angaben, die Rückschlüsse auf einen bestimmten Betrieb zulassen könnten.
(Quelle: Pressemitteilung PETA Deutschland / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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