Landkreis Rosenheim – Wegen der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Landkreis Rosenheim ab sofort ein Verbot für das Anzünden von Daxenfeuern. Darauf weist das Landratsamt Rosenheim am Donnerstag (30.7.2026) hin. Grundlage ist die Verordnung über die Verhütung von Bränden.
Nach Angaben des Rosenheimer Landratsamts herrscht in den kommenden Tagen überwiegend eine hohe Waldbrandgefahr. Deshalb gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Wer in der Nähe von Wäldern ein offenes Feuer entzündet, muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum Wald einhalten. Offene Feuer dürfen zudem niemals unbeaufsichtigt bleiben. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.
Das Landratsamt appelliert außerdem an Ausflügler, ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu nutzen und Zufahrten zu den Wäldern freizuhalten. Auch heiße Katalysatoren von Fahrzeugen können trockenes Gras entzünden und so Brände auslösen.
Nach der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes gilt für den Landkreis Rosenheim derzeit überwiegend die Waldbrandgefahrenstufe 4. Diese steht für eine hohe Waldbrandgefahr.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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