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Achtjährige fährt mit Pocket Bike durch Bruckmühl – Vater im Visier der Polizei

Blick über Motorradlenker

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. August 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Mit einem sogenannten „Pocket Bike“ war am Donnerstag (13. August) eine achtjährige Tochter gemeinsam mit ihrem Vater in Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) unterwegs. Nach Angaben der Polizeiinspektion Bad Aibling wurde eine Streife in der Wernher-von-Braun-Straße auf das Kind aufmerksam.

Die Beamten kontrollierten das motorisierte Fahrzeug. Nach Angaben der Polizei war daran kein Versicherungskennzeichen angebracht. Außerdem ergab eine Auskunft des Herstellers, dass das Pocket Bike eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht.
Für solche Fahrzeuge, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeugverordnung fallen, ist nach Angaben der Polizei für die Nutzung auf öffentlichen Straßen eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Eine solche kann ein achtjähriges Kind noch nicht besitzen.

Ermittlungen gegen den Vater

Die Polizei ermittelt deshalb nach eigenen Angaben gegen den Vater. Ihm werden als Halter beziehungsweise gesetzlichem Vertreter ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass solche Pocket Bikes aus ihrer Sicht aufgrund ihrer Bauart nicht verkehrssicher und nicht zulassungsfähig sind. Sie dürften deshalb nach Angaben der Polizei nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden – auch nicht von Kindern.

Dass solche Fahrzeuge beispielsweise über Onlineplattformen frei verkauft werden, bedeute laut Polizei nicht automatisch, dass sie auch im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden dürfen. Käufer müssten sich vor der Inbetriebnahme über die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen informieren.
Bei Fragen zur Zulassung eines solchen Fahrzeugs empfiehlt die Polizei, sich an die zuständige Zulassungsstelle zu wenden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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