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BDS Bayern fordert Änderungen am Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Geld in Schachtel. Daneben Taschenrechner. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. August 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München / Bayern – Der Bund der Selbständigen Bayern (BDS Bayern) fordert Änderungen am Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Nach Ansicht des Verbands sollten alle 26 darin vorgesehenen Maßnahmen vorab auf Kosten, Bürokratieaufwand und Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geprüft werden.

Der Aktionsplan wurde Mitte Juli vorgestellt. Der BDS Bayern kritisiert, dass aus seiner Sicht zahlreiche neue Pflichten unabhängig von der Größe eines Unternehmens gelten sollen. Als Beispiele nennt der Verband eine Registrierkassenpflicht, Echtzeitmeldungen bei der Umsatzsteuer und eine Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren. Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern, erklärt dazu: „Wer eigenes Kapital riskiert, persönlich haftet und Arbeitsplätze schafft, wird zuerst zum potenziellen Kriminellen gemacht. Die große Mehrheit unserer Betriebe arbeitet ehrlich. Sie hat es nicht verdient, dass der eigene Staat sie unter Generalverdacht stellt.“
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung unterstütze der Verband nach eigenen Angaben ausdrücklich. Sehorz sagt: „Wer bewusst betrügt, muss verfolgt werden. Aber die Maßnahmen müssen die Täter treffen, nicht Millionen ehrliche Unternehmen.“

Verband fordert weniger Pflichten für kleine Betriebe

Nach Angaben des BDS Bayern sieht der Aktionsplan für steuerehrliche Unternehmen weniger intensive Kontrollen vor. Dieses Versprechen beziehe sich nach Darstellung des Verbands allerdings auf die Prüfung von Großunternehmen und Konzernstrukturen. Viele der geplanten Anforderungen würden dagegen unabhängig von Umsatz oder Unternehmensgröße gelten. Gerade für kleine Betriebe sei zusätzlicher Verwaltungsaufwand besonders problematisch, argumentiert der BDS Bayern. Dort gebe es in der Regel keine eigenen Abteilungen für Compliance und Verwaltung. Neue Pflichten müssten deshalb unmittelbar von den Unternehmern selbst erfüllt werden.

Konkret fordert der Verband unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von 15 auf acht Jahre, den Verzicht auf zusätzliche Echtzeitmeldungen sowie eine Registrierkassenpflicht erst ab einem Jahresumsatz von 800.000 Euro. Außerdem spricht sich der BDS Bayern für den Erhalt der Straffreiheit bei einer Selbstanzeige und gegen ein öffentliches Register sanktionierter Unternehmen aus.

Kritik an geplantem Register

Georg Büchele, Landesschatzmeister des BDS Bayern, kritisiert insbesondere die mögliche öffentliche Veröffentlichung sanktionierter Unternehmen: „Ein öffentlicher Pranger gehört ins Mittelalter, nicht in einen modernen Rechtsstaat. Über Schuld und Strafe entscheiden Gerichte. Ein zusätzlicher Eintrag trifft auch Beschäftigte, Familien und spätere Eigentümer, die mit der Tat nichts zu tun hatten.“
(Quelle: Pressemitteilung Bund des Selbständigen Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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