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Flächenverbrauch in Bayern bleibt über dem Landesziel

Blick durch blühenden Strauch hin zu den Bergen in Brannenburg im Landkreis Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. September 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Bayern – In Bayern wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich 8 Hektar Fläche pro Tag zusätzlich für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik hervor. Im Jahr 2024 waren es noch 9,8 Hektar pro Tag. Der Freistaat liegt damit weiterhin über seinem selbst gesetzten Ziel von maximal 5 Hektar pro Tag.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) nimmt die neuen Zahlen zum Anlass, erneut eine Begrenzung des Flächenverbrauchs zu fordern. Dabei verweist der Verband auch auf die Auswirkungen hoher Temperaturen und trockener Böden.

8 Hektar pro Tag im Jahr 2025

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche 2025 um insgesamt 2.908 Hektar beziehungsweise 0,3 Prozent zu. Ende des Jahres umfasste sie 876.779 Hektar und damit 12,4 Prozent der Fläche Bayerns.
Der Begriff Flächenverbrauch ist dabei nicht gleichbedeutend mit Versiegelung. Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören auch unbebaute Bereiche wie Grünflächen, Spielplätze oder Stellplätze.

Das Landesamt weist außerdem darauf hin, dass ein erheblicher Teil des Zuwachses auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen entfällt. 2025 kamen dafür 1.222 Hektar hinzu. Nach Angaben des Landesamts entsprachen diese Flächen 42 Prozent des gesamten Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche.

LBV fordert verbindliche Regelungen

Der LBV kritisiert, dass das bayerische Ziel von maximal fünf Hektar Flächenverbrauch pro Tag weiterhin deutlich überschritten wird. „Das Prinzip der Freiwilligkeit ist krachend gescheitert“, so LBV-Geschäftsführer Naturschutzpolitik Helmut Beran. Aus Sicht des Verbands brauche es verbindliche Regelungen sowie Unterstützung für Kommunen, etwa bei der Nutzung bereits bebauter oder brachliegender Flächen.
Auch mit Blick auf die Temperaturen und Niederschläge in diesem Sommer sieht der LBV einen Zusammenhang mit der Flächennutzung. Beran sagt: „Die extreme Hitze im Sommer 2026 hat uns drastisch vor Augen geführt, wie wichtig es ist, Wasser in der Fläche zu halten. Feuchte Böden sind unerlässlich, um die Luft bei starker Hitze abzukühlen. Werden immer mehr Flächen versiegelt und verbaut, verschärft das die Folgen von Hitzewellen.“

Das Bayerische Landesamt für Umwelt bezeichnete den Sommer 2026 als außergewöhnlich heiß und trocken. Die mittlere Temperatur lag von Juni bis August bei rund 20 Grad Celsius. Gleichzeitig fielen bayernweit rund 32 Prozent weniger Niederschlag als im Referenzzeitraum 1971 bis 2000.

Der LBV führt darüber hinaus die Entwässerung von Böden als weiteren Faktor an. Nach Ansicht des Verbands können trockene Böden weniger Wasser speichern und dadurch weniger zur Abkühlung durch Verdunstung beitragen. Versiegelte Flächen könnten Niederschlag zudem nicht oder nur eingeschränkt aufnehmen. „Falsche Landnutzung und Flächenfraß setzen einen Kreislauf in Gang, der die Folgen des Klimawandels immer weiter anheizt. Nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch zum Schutz der Menschen muss der zügellose ‚Verbrauch‘ von natürlichen Flächen gestoppt werden“, fordert Beran.

LBV fordert Schutz von Staatswald

Der LBV fordert außerdem, dass der Freistaat keine Staatswaldflächen mehr für neue Gewerbegebiete veräußert. Als Beispiele nennt der Verband zwei Vorhaben im Landkreis Schwandorf.
In Teublitz will die Stadt nach Angaben des LBV trotz einer erfolgreichen Klage des Verbands an einem 21 Hektar großen Gewerbe- und Industriegebiet im Staatswald festhalten. Ebenfalls im Landkreis Schwandorf soll nach Angaben des LBV auf einer Staatswaldfläche ein privater Hubschrauberlandeplatz entstehen. Dieser liege in unmittelbarer Nähe zum Charlottenhofer Weihergebiet, einem Naturschutzgebiet mit Vorkommen von Fisch- und Seeadlern.
Der LBV fordert die Staatsregierung auf, den Flächenverbrauch stärker zu begrenzen und aus seiner Sicht besonders wertvolle Flächen zu schützen.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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