Rosenheim – Welche Abfälle gehören in welchen Container? An den Wertstoffinseln im Rosenheimer Stadtgebiet sollen neue, einheitliche Schilder künftig über die verschiedenen Abfallarten informieren. Die Beschilderung wird nach und nach an allen Wertstoffinseln angebracht.
Die Kennzeichnung unterscheidet die Abfallarten nach Farben: Gelb steht für Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, beispielsweise Getränkekartons, Shampooflaschen und Konservendosen. Grün ist für kompostierbare Grünabfälle wie Gras, Laub sowie Strauch- und Gartenabfälle vorgesehen. Container mit braunem Deckel nehmen unverpackte Lebensmittel- und Speiseabfälle auf, etwa Obst-, Brot- und Gemüsereste.
Blaue Container sind für Altpapier und Kartonagen vorgesehen. Beim Altglas wird weiterhin zwischen Weiß-, Braun- und Grünglas unterschieden. In Altkleidercontainer gehören gut erhaltene Kleidung, Schuhe und weitere Textilien.
Hinweise zu Fehlwürfen und Ablagerungen
Die Stadt Rosenheim weist im Zusammenhang mit der neuen Beschilderung auch auf Fehlwürfe und illegale Ablagerungen von Sperr- und Restmüll an den Wertstoffinseln hin. Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Container eingeworfen werden. Wer Müll neben oder vor den Containern abstellt, begeht eine illegale Abfallentsorgung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die neuen Schilder weisen außerdem auf eine mögliche Videoüberwachung hin.
Die Wertstoffinseln können montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr genutzt werden. Sind Container voll, können andere Wertstoffinseln oder der Wertstoffhof als Ausweichmöglichkeit genutzt werden.
Die neue Beschilderung wird laut Information der Stadt Rosenheim schrittweise an allen Wertstoffinseln im Stadtgebiet angebracht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Stadt Rosenheim)


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