Hilpoltstein / Bayern – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) kritisiert die Zahl der Abschussgenehmigungen für Wölfe im Freistaat. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen zeige, dass bislang 14 solcher Genehmigungen erteilt worden seien, teilt der Verband mit. Zugleich fordert der LBV, die Entscheidungen zu überprüfen und den Dialog über den Umgang mit dem Wolf wieder aufzunehmen.
Für neue Kritik sorgt nach Darstellung des LBV auch der Fall im Berchtesgadener Land. Dort habe das Landratsamt seine Abschussgenehmigung inzwischen zurückgenommen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Augsburg Ende September den Abschuss eines Wolfs im Landkreis Oberallgäu vorläufig gestoppt. Das Gericht äußerte in dem Eilverfahren erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dortigen Allgemeinverfügung.
Nach Darstellung des LBV geht es bei den 14 Genehmigungen um die Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Miesbach, Rhön-Grabfeld und Erlangen-Höchstadt sowie die Stadt Kempten. Im Ostallgäu und in Bad Tölz-Wolfratshausen seien jeweils zwei Genehmigungen erteilt worden. Eine weitere Genehmigung im Oberallgäu sei inzwischen ausgelaufen.
LBV sieht keinen Nutzen für den Wolfbestand
Ronja Schlosser vom LBV kritisiert, dass der Abschuss einzelner Wölfe in Regionen mit nur einem Tier keinen Beitrag zum Schutz der Wolfspopulation leiste. Zugleich bemängelt sie, dass im Oberallgäu und im Berchtesgadener Land über mehrere Wochen auf Grundlage von Genehmigungen hätte geschossen werden können, deren Rechtmäßigkeit aus Sicht des LBV fraglich sei.
Der Wolf GW999m im Oberallgäu sei nach Einschätzung des Verbands seit acht Jahren unauffällig gewesen. Der LBV verweist außerdem auf vier Wölfe, die seit Anfang Oktober im Straßenverkehr ums Leben gekommen seien.
Streit um den Umgang mit dem Wolf
Hintergrund ist die veränderte rechtliche Grundlage für den Umgang mit Wölfen. Die Staatsregierung setzt nach eigenen Angaben auf ein Wolfsmanagement, das unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Bejagung ermöglichen soll. Dazu gehören unter anderem Managementpläne und Regelungen für Weidegebiete.
Der LBV sieht darin jedoch keinen Freibrief für Abschüsse. Dass das Bundesjagdrecht Managementpläne vorsehe, bedeute aus Sicht des Verbands nicht, dass diese zwangsläufig Abschüsse ermöglichen müssten.
Kritik übt der LBV auch am Umgang mit dem Bayerischen Aktionsplan Wolf. Dieser sei gemeinsam mit Behörden und verschiedenen Interessengruppen erarbeitet worden. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage werde der Plan von der Staatsregierung jedoch als „überholt“ bezeichnet. Der LBV bemängelt, bei der Überarbeitung nicht einbezogen worden zu sein.
Der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer fordert deshalb, die umstrittenen Abschussgenehmigungen zu überprüfen und die beteiligten Verbände wieder stärker in den Austausch einzubeziehen. Aus Sicht des Verbands braucht es einen sachlichen Dialog darüber, wie sich der Schutz von Weidetieren und der Erhalt der Wolfspopulation miteinander vereinbaren lassen.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Fotomontage: re)


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