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Bad Aibling: Parken am Volksfestplatz wird ab November kostenpflichtig

Parken am Volksfestplatz in Bad Aibling wird ab November gebührenpflichtig. Foto: Fotomontage re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. Oktober 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Wer in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) bisher kostenlos auf dem Volksfestplatz parken konnte, muss sich umstellen: Ab Montag, 2. November, werden dort Parkgebühren fällig. Das betrifft nicht nur Besucher der Innenstadt. Der zentrale Parkplatz mit rund 190 Stellplätzen ist auch für Autofahrer aus dem Umland eine wichtige Anlaufstelle – gerade bei größeren Veranstaltungen wie dem Weibamarkt. Was künftig zu bezahlen ist und wo es weiterhin kostenlose Parkmöglichkeiten gibt:

Der Parkplatz P2 in der Krankenhausstraße liegt zentral in Bad Aibling. Von dort sind es nach Angaben der Stadt etwa fünf Gehminuten bis zur Innenstadt, drei Minuten bis zum Kurpark und sieben Minuten bis zum Kurhaus. Bislang war das Parken auf der Fläche kostenlos.

Warum das Parken jetzt Geld kostet

Der Grund für die Änderung: Der Volksfestplatz befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Bad Aibling, sondern in Privatbesitz. Ein weiterhin kostenloser Betrieb sei seitens des Eigentümers nicht mehr umsetzbar, erklärt die Stadt. Deshalb sei eine Neuregelung in Abstimmung mit den städtischen Gremien notwendig geworden.
Mit der Bewirtschaftung soll nach Angaben der Stadt auch die Nutzung der vorhandenen Stellplätze besser gesteuert und ihre Verfügbarkeit verbessert werden.

Diese Gebühren gelten ab November

Eine Stunde Parken bleibt kostenlos. Für eine Parkdauer von bis zu fünf Stunden werden zwei Euro fällig. Bei längeren Aufenthalten kostet das Parken drei Euro. Für regelmäßige Nutzer gibt es außerdem ein Wochenticket für 13 Euro.
Die Gebühren sind von Montag bis Samstag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zu entrichten. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos. Bezahlt werden kann am Parkscheinautomaten oder über die Parkster-App.

Mit entsprechender Berechtigung sind laut Stadt auch Sonderregelungen möglich. Die Einhaltung der Gebührenpflicht kontrolliert wie im übrigen Stadtgebiet der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.

Wo es weiterhin kostenlose Parkplätze gibt

Wer nicht auf dem Volksfestplatz parken möchte, kann auf andere Stellflächen ausweichen. Für jeweils zwei Stunden kostenloses Parken nennt die Stadt den Parkplatz P4 an der Rosenheimer Straße sowie Parkmöglichkeiten in der Dr.-Beck-Straße, Meggendorfer Straße und Hofmühlstraße. Eine weitere Alternative ist der Parkplatz P8 am Bahnhof-Nord. Dort kostet ein ganzer Parktag einen Euro.
(Quelle: Mitteilung Stadt Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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