Rosenheim – Wer entscheidet über medizinische Behandlungen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist? Und was sollte man bei der Regelung des eigenen Nachlasses beachten? Mit diesen Fragen beschäftigen sich zwei kostenlose Vorträge der Malteser in Rosenheim am 22. und 29. Oktober.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Am Donnerstag, 22. Oktober, geht es um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Rechtsanwalt Walter Hylek aus München erläutert anhand praktischer Beispiele, wofür die Dokumente gedacht sind und wie sie sinnvoll zusammenspielen. Weitere Themen sind das gerichtliche Betreuungsverfahren, die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht und die Durchsetzung des Patientenwillens.
Erben und Vererben
Der zweite Vortrag am Donnerstag, 29. Oktober, widmet sich der Nachlassregelung und Testamentsgestaltung. Dabei geht es unter anderem um mögliche Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsansprüche, Möglichkeiten zur Verringerung der Erbschaftsteuer und die Absicherung des länger lebenden Ehepartners.
Beide Veranstaltungen beginnen um 18.30 Uhr und finden im Malteserhaus, Rathausstraße 25 in Rosenheim, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist per E-Mail an Dioezese.Muenchen@malteser.org oder telefonisch unter 089 / 43608-190 erforderlich.
(Quelle: Pressemitteilung Malteser / Beitragsbild: Ruprecht Stempel/Malteser)


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