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„Entscheidung nicht nachvollziehbar“

Wolf liegt auf der Erde und blickt aufmerksam

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Januar 2022

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Rosenheim / Traunstein / Berchtesgadener Land – Der Wolf in Oberbayern darf abgeschossen werden. Diese Entscheidung fiel am gestrigen Freitag (unser Kommentar hier). „Diese Abschussgenehmigung ist nicht nachvollziehbar“, so das Statement des LBV-Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer zur „Wolfs-Entnahme“:

„Die von der Regierung von Oberbayern im vorliegenden Fall angegebene Begründung für die Genehmigung der Wolfsentnahme, eine „Gefährdung von Menschen“, ist für den LBV nicht nachvollziehbar. Bei 12 von 13 in den Landkreisen Berchtesgaden, Traunstein und Rosenheim kürzlich belegten Vorfällen mit Wölfen kam es nach Angaben der Expertenkommission zu keiner Interaktion „Wolf-Mensch“. In einem Fall flüchtete der Wolf sofort. Das ist nach Ansicht des LBV normales Wolfsverhalten und rechtfertigt keinen Abschuss.“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
(Quelle: Pressemitteilung LBV)

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