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Alkohol am Steuer – Führerschein weg

Polizeikelle wird aus Polizeiauto gehalten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. Februar 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Bad Feilnbach / Landkreis Rosenheim – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am gestrigen Freitagabend (9.2.2024) in Bad Feilnbach (Landkreis Rosenheim) wurde bei einem 33-jährigen Pkw-Fahrer bei einem Atemalkoholtest ein Wert von 1,00 Promille festgestellt. Der zweite Test fiel nur geringfügig höher aus – aber das hatte Folgen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am 09.02.2024 gegen 20:45 Uhr ein 33jähriger Pkw-Fahrer aus dem südl. Landkreis Rosenheim in Bad Feilnbach angehalten und kontrolliert.
Da sich im Fahrzeuginneren unmittelbar starker Alkoholgeruch feststellen ließ, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, dieser ergab zunächst einen Wert von ca. 1,00 Promille.
Da der Fahrzeugführer hierbei noch unterhalb der absoluten Fahruntauglichkeit lag, wurde ein Verkehrsordnungskeitenverfahren hinsichtlich eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze eingeleitet.

Den Mann hätte dabei ein 1-monatiges Fahrverbot, sowie 500 Euro Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrtbundesamtes erwartet.
Bei dem gerichtsverwertbaren Test als Beweismittel der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens wurde nun ein Wert von über 1,1 Promille festgestellt. Infolge dessen musste demnach ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden. Neben einer Blutentnahme durch einen Arzt musste der Mann auch den sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis und damit die Wegnahme des Führerscheins verkraften. Sofern sich bei der Blutuntersuchung der Wert von über 1,1 Promille – juristisch als „absolute Fahruntauglichkeit“ bezeichnet – bestätigt, wird der Mann längere Zeit auf seinen Führerschein verzichten müssen. Weiterhin wird eine empfindlich hohe Geldstrafe verhängt werden und es gibt Punkte in der sog. Verkehrssünderdatei des Kraftfahrtbundesamtes.
Für den Mann dürfte der Verlust des Führerscheins besonders schwerwiegend sein, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Der Verstoß stand nicht im Zusammenhang mit dem Besuch einer Faschingsveranstaltung.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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